Luise Amtsberg, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, räumte bei der Sitzung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zur Lage in Deutschland ein, dass es bei ihr Probleme beim Schutz der Menschenrechte gebe Land.
Amtsberg wies darauf hin, dass Rassismus in Deutschland seit vielen Jahren als wertlos dargestellt werde. Er verurteile antisemitische Übergriffe in Deutschland und sagte, die Bemühungen gegen Rassismus, Antisemitismus, Roma- und Sintifeindlichkeit und andere Fälle von Ausgrenzung seien fortzusetzen und Diskriminierung.
Amtsberg erklärte, Deutschland werde seinen Kampf gegen Geschlechterungleichheit und Armut, insbesondere Kinderarmut, fortsetzen und verwies auf die gesetzliche Regelung der Regierung, die zusätzliche Mittel für arme Familien bereitstelle.
Kritik an Israel
Auch andere Mitgliedsländer äußerten bei dem Treffen in Genf, bei dem die Lage der Menschenrechte in Deutschland thematisiert wurde, Empfehlungen zur Verbesserung der Lage. Muslimische und arabische Länder, darunter der Iran, der Irak und Syrien, kritisierten die israelische Unterstützung Israels im Krieg in Gaza und forderten Deutschland auf, dafür zu sorgen, dass pro-palästinensische Shows im Land ungehindert abgehalten würden.
Luise Amtsberg, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, verteidigte die Haltung ihres Landes zum Krieg zwischen Israel und der Hamas. Amtsberg bezeichnete die Angriffe der Hamas gegen Israel als „barbarisch“ und betonte das Recht Israels, sich zu verteidigen.
Jedes Land wird alle 4,5 Jahre ins Rampenlicht gerückt
Der UN-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf besteht aus 47 Mitgliedsländern. Allerdings können alle 193 Mitgliedsländer der UN in Sitzungen, in denen die Menschenrechtssituation in einem Land besprochen wird, Fragen stellen und Empfehlungen an das jeweilige Land richten. Die dreigliedrige Arbeitsgruppe (Troika), die durch das Los der Mitgliedsländer bestimmt wird, erstellt einen Bericht, der die Meinungen, Erklärungen und Empfehlungen der Sitzung enthält. Die Troika besteht derzeit aus Luxemburg, Senegal und Katar.
Gemäß den UN-Verträgen durchläuft jedes Mitgliedsland alle 4,5 Jahre einen allgemeinen Überwachungsprozess zur Menschenrechtssituation. Das Mitgliedsland muss sich innerhalb einer Frist von einigen Monaten schriftlich zum Inhalt des Berichts äußern und erklären, ob es den Bericht annimmt oder ablehnt.
epd/BK,JD
D.W.