Die Zustimmung der 3. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs zu den Urteilen gegen fünf Personen, darunter den Geschäftsmann Osman Kavala und den TİP-Abgeordneten Can Atalay, im Fall Seyahat löste Kontroversen aus. Bemerkenswert war, dass die Entscheidung kurz vor dem Datum fiel, an dem das Verfassungsgericht den individuellen Antrag von Can Atalay prüfen würde. Anwälte sagten, dass damit der mögliche Weg des Verfassungsgerichts zur Freilassung blockiert werden sollte. Andererseits stellte der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung Ömer Faruk Gergerlioğlu fest, dass Artikel 14 der Verfassung gegen den „Grundsatz der Gewissheit“ verstoße, und warf dem Verfassungsgericht vor, „das Element der Verfassung nicht anzuwenden“.
Die Zustimmung der 3. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs zu den Urteilen gegen fünf Personen, darunter den Geschäftsmann Osman Kavala und den TİP Hatay-Abgeordneten Can Atalay, im Fall Seyahat änderte die Tagesordnung. Die Entscheidung enthielt bemerkenswerte Details.
In der Entscheidung wurde Can Atalays Antrag auf eine Aussetzung des Prozesses unter Ausnutzung seiner gesetzgeberischen Immunität als Abgeordneter erörtert. In der Entscheidung, die dieser Ansicht widersprach, wurde darauf hingewiesen, dass Atalay wegen versuchten Sturzes der Regierung verurteilt wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieses Vergehen zu den im 14. Element der Verfassung aufgeführten Straftaten gehört und daher nicht von der gesetzgeberischen Immunität profitieren kann.
Kritik am Verfassungsgericht
Oberster Gerichtshof; Auch Ömer Faruk Gergerlioğlu und Leyla İnanç kritisierten das Verfassungsgericht, das in seinen Entscheidungen feststellte, dass Artikel 14 der Verfassung „im Widerspruch zum Grundsatz der Gewissheit“ stehe. In der Entscheidung wurde betont, dass der Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsentscheidung nicht durch einen sekundären Einzelantrag aufheben oder ihre Umsetzung unmöglich machen könne. In der Entscheidung, dass das Verfassungsgericht nicht befugt sei, die geltende Verfassungsnorm tatsächlich aufzuheben, wurde argumentiert, dass es die Verfassungsänderungen nur durch eine formale Prüfung prüfen könne und dass dies rechtlich nicht möglich sei eine Entscheidung in einer Form treffen, die die Umsetzung der geltenden Verfassungsnorm durch individuelle Anwendung zunichte machen oder funktionsuntüchtig machen würde. In der Entscheidung hieß es:
„14. In Bezug auf die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Aktivitäten unter Berücksichtigung der Elemente der Kontinuität und Stabilität in der Rechtsprechung, in einer Weise, die dem Ausmaß der Bedrohung für die demokratische und säkulare Republik angemessen ist, die auf der untrennbaren Integrität des Staates mit seinem Territorium, seiner Nation und seinem Menschen beruht Rechte wird die Lücke, die der Verfassungsgeber durch eine bewusste Entscheidung in der 14. Frage hinterlassen hat, durch gerichtliche Entscheidungen geschlossen. Diese auszufüllen und sicherzustellen, ist eine Anforderung des Rechtsstaates im Hinblick auf den Schutz der Gültigkeit und Funktion der einschlägigen Verfassungsnorm.“
Die Entscheidung fiel einen Tag nach der Bekanntgabe des Verfassungsgerichts.
Bemerkenswert war hingegen, dass die Entscheidung fiel, nachdem das Verfassungsgericht am 27. September angekündigt hatte, den Einzelantrag von Can Atalay am 5. Oktober auf die Tagesordnung zu setzen. Anwälte interpretierten diese Situation als einen Versuch des Verfassungsgerichts, die Freilassung von Can Atalay mit einem möglichen Verstoßurteil zu verhindern.
Der Strafverteidiger Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz wies darauf hin, dass Can Atalays Urteil mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig geworden sei. Ersöz erklärte, dass im Falle eines möglichen Verstoßes gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Gesetzgebungsimmunität diese möglicherweise nicht durch das Amtsgericht umgesetzt werde, und fügte hinzu: „An diesem Punkt kann eine Bewertung durch das Amtsgericht möglich sein.“ Im Fall von „es liegt nun eine absolute Verurteilungsentscheidung vor, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung zum Recht auf Freiheit abgeben“, sagte er.
Ein Verstoß gegen die EMRK wird in der Entscheidung nicht berücksichtigt
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs enthielt keine Bewertung der vom EGMR zwischen 2019 und 2022 erlassenen Verletzungsentscheidung bezüglich Osman Kavala und forderte die Freilassung von Kavala. Auch Osman Kavala hat Klage beim Verfassungsgericht wegen Nichtumsetzung der EMRK-Entscheidung eingereicht. Im Gespräch mit DW Turkish kritisierte der ehemalige EGMR-Richter İstek Türmen aus diesem Grund den Obersten Gerichtshof und sagte: „Was hat der EGMR gesagt?“ Ich habe die Anträge im Fall Seyahat nicht geprüft, alle Anträge im Fall Seyahat sind meinerseits noch unentschieden. Er sagte, es gebe keine Beweise dafür, dass hier ein Fehler gemacht wurde. Trotz dieser Entscheidung des EGMR wurden die Urteile genehmigt. „Selbst wenn die Angeklagten verurteilt werden, kann diese Entscheidung des EGMR jedoch nicht aufgehoben werden“, sagte er.
Türmen erklärte, dass es gegen das Gesetz verstößt, den Angeklagten vorzuwerfen, sie hätten versucht, die Regierung zu stürzen, und sagte: „Für diesen Fehler muss das Element der Gewalt gesucht werden.“ Wann und wie waren diese Angeklagten in gewalttätige Vorfälle verwickelt? Gasmasken verteilen oder Gewalt und Gewalt, Lebensmittel verteilen? Wie kann man diese Versuche, die Regierung zu stürzen, bezeichnen? „Es gibt große Rechtswidrigkeit und große Unehrlichkeit“, sagte er. Türmen erklärte, dass die Reiseaktionen nicht darauf abzielten, die Regierung zu stürzen, und stellte fest, dass die Ereignisse nicht geplant begannen, sondern sich spontan entwickelten, nachdem die Polizei die Zelte niedergebrannt hatte.
Was wird als nächstes passieren?
Rechtsanwalt Ersöz wies darauf hin, dass diejenigen, deren Urteile rechtskräftig sind, einen persönlichen Antrag beim Verfassungsgericht mit der Begründung stellen können, dass ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Ersöz wies darauf hin, dass im Falle einer Verletzungsentscheidung des Verfassungsgerichts die Angeklagten erneut vor Gericht gestellt werden könnten und später ihre Freiheit wiedererlangen könnten. Ersöz wies darauf hin, dass es sich bei dem Reisefall um einen politischen Fall handele, und sagte: „So sehr, dass die Definition einer friedlichen Organisation als Verbrechen bedeutet, dass einige Rechte, wie etwa die Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, von der Justiz verletzt werden. Diese Freiheiten brauchen.“ in demokratischen Ländern unterstützt und durch Gerichtsentscheidungen geschützt werden.“ Ersöz erklärte, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht mit den Arten von Fehlern im türkischen Strafgesetzbuch übereinstimme, und wies darauf hin, dass es ungewöhnlich sei, dass das Gesetz eine friedliche Demonstration kriminalisiere und sie zeige als Ordnungswidrigkeit.
Er akzeptierte die verbotene Beweisthese nicht
Unterdessen wurde in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs auch darüber diskutiert, ob die Telefonabhörentscheidungen gegen Osman Kavala und seine Freunde vom 18. Juni 2013 rechtswidrige Beweise waren. Die im Rahmen der Ermittlungen im Seyahat Park durchgeführten Telefonabhörungen wurden wegen des Verbrechens der Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet. Die Abhörmaßnahmen zu diesem Verbrechen wurden jedoch später als Beweismittel für den Versuch verwendet, die Regierung zu stürzen. Die Anwälte der Angeklagten gaben an, dass die Abhörmaßnahmen nicht im Rahmen des Verbrechens des Versuchs, die Regierung zu stürzen, erfolgten und daher in diesem Fall nicht als Beweismittel angesehen werden könnten, und behaupteten, dass es sich um „verbotene Beweise“ handele. Der Oberste Gerichtshof , erklärte hingegen, dass die Schwere des Vorgehens der Angeklagten zu diesem Zeitpunkt nicht klar sei, und betrachtete diese Aufnahmen als „rechtmäßige Beweise“. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass der Putschversuch nur durch begangen werden konnte Es handelte sich um eine organisierte Struktur, und es wurde argumentiert, dass es den Strafverfolgungsbeamten nicht immer möglich sei, die Art einer Straftat vollständig zu ermitteln, bevor sie eine Abhörmaßnahme durchführen, wenn sie eine Abhörentscheidung beantragen.
Aussage von Mine Özerden
Mine Özerden, eine von denen, deren 18-jährige Haftstrafe genehmigt wurde, gab über ihren Anwalt Tuğce His Köksal gegenüber DW Türkisch in der geschlossenen Frauenstrafanstalt Bakırköy eine Erklärung ab:
„Natürlich freuen wir uns sehr über die Veröffentlichung von Dear Mücella und Dear Hakan. Wir verstehen ihren Mangel an Freude und wir lieben den Geist und das Herz, die hinter ihnen stecken.“
Wir sind mit einer Zeit konfrontiert, in der Juristen aufgrund immer komplexerer Praktiken nicht mehr in der Lage sind, grundlegende rechtliche Elemente zu interpretieren und rationale Vorhersagen zu treffen.
Am 19.02.2020 wurde der Fall, in dem wir freigesprochen wurden, mit genau den gleichen Argumenten, ohne beweisbare Beweise („Dinge, die nicht existieren, kann man nicht beweisen“) erneut aufgerollt. Wir dachten, dass das erstinstanzliche Gericht über diesen offensichtlichen Fehler entscheiden würde, aber das ist nicht geschehen; Wir dachten, der Einspruch würde zurückkommen, aber auch das ist nicht geschehen. Wir dachten, dass der Oberste Gerichtshof diesen Fehler nicht mehr machen würde. Auch das ist leider nicht passiert. Ich selbst bin sehr überrascht.
Als jemand, der ein schwaches Zugehörigkeits- und Eigenverantwortungsgefühl hat, möchte ich nicht, dass mich nur eine Abteilung besitzt. „Ich hoffe, dass Menschen aus allen Gesellschaftsschichten und jedem Alter, die denken und den Kummer haben, zusammenzuhalten, mich im Einklang mit den Grundwerten umarmen.“
D.W.