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Klage wegen „Unterstützung des Völkermords“ aus Nicaragua gegen Deutschland

Das mittelamerikanische Land Nicaragua hat beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eine einstweilige Verfügung gegen Deutschland mit der Begründung eingereicht, dass es „die Begehung eines Völkermords erleichtert“ habe, indem es die Aktionen Israels in Gaza politisch, finanziell und militärisch unterstützt habe , heute angefangen.

Vor der zweitägigen Anhörung kündigte Deutschland an, Stellungnahmen zu übermitteln, die Nicaraguas Behauptungen, im Gazastreifen sei internationales Recht verletzt worden, widerlegen würden.

In der am Montag auf dem Konto .“ In der Erklärung des Ministeriums heißt es, dass Deutschland sowohl das Völkerrecht als auch den Internationalen Gerichtshof unterstütze und sagte: „Dies ist einer der Gründe, warum wir die Vorwürfe zurückweisen, dass Deutschland möglicherweise gegen die Völkermordkonvention oder das humanitäre Völkerrecht verstößt.“ .“

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Sebastian Fischer, sagte am Freitag vor Journalisten in Berlin: „Deutschland hat weder gegen die Völkermordkonvention noch gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, und wir werden dies vor dem Internationalen Gerichtshof detailliert beweisen.“

Was wird Deutschland vorgeworfen?

In der Klage wirft Nicaragua Deutschland vor, durch die Zurückhaltung von Zahlungen an das Palästina-Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA) den „Völkermord im Gazastreifen“ zu unterstützen. Der Text, der von Berlin fünf dringende Maßnahmen fordert, darunter den Stopp von Waffenlieferungen und anderen Verstärkungen nach Israel, enthält folgende Worte: „Deutschland unterstützt und begünstigt den Völkermord (…), indem es militärische Ausrüstung liefert und die Finanzierung der UNRWA streicht.“ „Nehmen.

Nicaragua wird seine Argumente in der Anhörung am Montag vortragen, während Vertreter Deutschlands am Dienstag auf die Argumente eingehen werden.

Warum hat Deutschland die Verstärkung eingestellt?

Deutschland hat im Januar seine Zahlungen an das UNRWA ausgesetzt. Grund waren Vorwürfe, zwölf UNRWA-Mitarbeiter seien an dem Großangriff der radikalislamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober beteiligt gewesen.

Der Internationale Gerichtshof, das höchste Gericht der Vereinten Nationen, wurde 1945 in den Niederlanden gegründet, um Streitigkeiten zwischen Staaten zu entscheiden. Obwohl seine Entscheidungen rechtsverbindlich sind, ist seine Macht, sie durchzusetzen, begrenzt. Im Dezember legte Südafrika beim Internationalen Gerichtshof Berufung gegen Israel ein und beschuldigte es, im Gazastreifen Völkermord begangen zu haben.

Israel hingegen bestreitet vehement, dass seine Angriffe einen Völkermord darstellen und gibt an, in Notwehr gehandelt zu haben.

Es wird angegeben, dass es Wochen dauern wird, bis das Gericht seine vorläufige Entscheidung trifft, und dass sich der Fall wahrscheinlich über Jahre hinziehen wird.

Südafrika hat eine Klage wegen „Völkermords“ eingereicht

Der IGH hatte in einem im Januar von Südafrika eingereichten Verfahren vorläufige Maßnahmen ergriffen und Israel beschuldigt, gegen die Völkermordkonvention verstoßen zu haben, und befahl „Israel, sein Bestes zu tun, um Todes-, Zerstörungs- und Völkermordtaten in Gaza zu verhindern“.

Das Gericht ordnete letzte Woche außerdem an, dass Israel eine Reihe von Maßnahmen ergreifen solle, um die humanitäre Lage in Gaza zu verbessern, einschließlich der Öffnung weiterer Landübergänge, um die Einfuhr von Nahrungsmitteln, Wasser, Treibstoff und anderen Materialien in das vom Krieg betroffene Gebiet zu ermöglichen.

AP,AFP/TY,BÖ

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D.W.

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