Das deutsche Biotechnologieunternehmen Biontech erhielt im Rahmen der ersten eingereichten Zivilklage einen Antrag auf Haftungsausschluss mit der These, dass der von ihm hergestellte Coronavirus-Impfstoff Nebenwirkungen verursacht und die Gesundheit geschädigt habe. In der ersten mündlichen Verhandlung heute vor dem Landgericht Hamburg beantragten die Anwälte des Klägers eine Abweisung, da der Fall von einem Einzelrichter und nicht von einem Richterkollegium verhandelt werde.
In einer Stellungnahme des Gerichts hieß es, dass die Entscheidung, den Fall aus Gründen wie der rechtlichen Bedeutung oder der Komplexität an ein Richtergremium zu übergeben, bei dem mit dem Fall beauftragten Richter liege. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Kläger beim derzeitigen Richter einen Ablehnungsantrag gestellt hat, da er trotz des Antrags diesbezüglich keine Entscheidung getroffen hat.
Die erste Anhörung wurde aufgrund der Weigerung des Richters abgesagt. Ein Richtergremium, dem der derzeitige Richter nicht angehört, wird den Antrag diskutieren und entscheiden, wie mit dem Fall umgegangen wird. Es wird angegeben, dass dieser Vorgang mehrere Tage dauern kann.
150.000 Euro Schadensersatzanspruch
Eine Frau, die ebenfalls im Gesundheitswesen tätig ist, klagte gegen das Unternehmen und machte geltend, dass sie nach Erhalt des von Biontech entwickelten Comirnaty-Impfstoffs gegen das Coronavirus Probleme wie Schmerzen im Oberkörper, Müdigkeit, Schlafstörungen sowie Schwellungen an Armen und Beinen gehabt habe und dass ihr Immunsystem stark beeinträchtigt war. Biontech beantragte hingegen die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, man habe die Argumente geprüft und es könne keine stützende Sachlage gefunden werden. Der Kläger fordert vom Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 150.000 Euro.
Einer der Anwälte des Klägers, Marco Rogert, gab an, dass sie mit dem Antrag auf Ablehnung sicherstellen wollten, dass der Fall auf dem „höchstmöglichen Niveau an Fachwissen“ behandelt werde.
Es wird angegeben, dass bundesweit etwa 180 Klagen gegen Impfstoffhersteller wegen Nebenwirkungen und Gesundheitsschäden des Impfstoffs eingereicht oder eröffnet werden. Nach offiziellen Angaben wurden in Deutschland von Dezember 2020, als die Impfkampagne gegen Covid-19 begann, bis April 2023 insgesamt 192,2 Millionen Impfdosen an 64,9 Millionen Menschen verabreicht.
AFP/BK,EC
DW