Das Bundesverfassungsgericht (AYM) hat entschieden, dass das Tragen von Kopftüchern im Unterricht von Lehrerinnen im Land Berlin nicht generell verboten werden kann.
Der Fall einer Frau, die wegen ihres Kopftuchs nicht an einer öffentlichen Schule beschäftigt war, wurde im Jahr 2000 vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt, und das Gericht entschied, dass das Kopftuchverbot nur eine Redewendung sein könne, wenn „es eine konkrete Bedrohung darstelle zum Schulfrieden oder zur Neutralität des Staates“.
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2015 in einer Präzedenzfallsache entschied das Bundesarbeitsgericht zudem, der klagenden Frau mehr als 5.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Gegen diese Entscheidung legte die Berliner Landesregierung Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof den Einspruch der Landesregierung zurückgewiesen.
Zwei unterschiedliche Entscheidungen des AYM aus 2015 und 2018
2015 entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall zweier Kopftuchlehrerinnen, dass ein Kopftuchverbot für alle Lehrerinnen an Schulen mit der Religionsfreiheit unvereinbar sei, und 2020 ein Richterkandidat, der sein Jurastudium abgeschlossen und sein erstes Examen bestanden hatte Sie durfte kein Kopftuch tragen, während sie im Gerichtssaal „den Staat vertrat“.
Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin basierte auf dem „Unparteilichkeitsgesetz“ des Landes. Nach diesem Gesetz sind andere religiöse Symbole in öffentlichen Schulen nicht erlaubt.
Debatten über Gesetzesänderungen
Im Land Berlin hat die Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und Linkspartei angekündigt, dass nach dem Beschluss des Grundgesetzes 2021 Änderungen in der Landesunparteilichkeitsklausel im Koalitionsvertrag vorgenommen werden könnten Gericht. Da die Wahlen in Berlin am 12. Februar erneuert werden, ist jedoch nicht bekannt, aus welchen Parteien die neue Regierung bestehen wird.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs entbrannten Diskussionen über die Novellierung des Unparteilichkeitsgesetzes. Ferda Ataman, die für die Bekämpfung von Diskriminierung zuständige Bundesregierung, erklärte, das Land Berlin müsse den Artikel dringend ändern und betonte, dass ein generelles Verbot religiöser Symbole gegen das Diskriminierungsverbot des Gleichbehandlungsartikels verstoße.
Auch der Landesverband Bildung und Wissenschaft Berlin erklärte, die Wette solle auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt werden und ob eine Lehrerin ein Kopftuch tragen dürfe, dürfe nicht mehr durch örtliche Gerichtsentscheidungen bestimmt werden.
Austritt aus den Christdemokraten
Auch die Fraktion der Oppositionspartei CDU im Land unterstützte Reformen zur Stärkung des Rechts, plädierte aber dafür, das Kopftuchverbot in staatlichen Einrichtungen einzuhalten und Kinder vor religiöser und weltanschaulicher Einflussnahme zu schützen.
In der Erklärung des Justizministeriums des Staates wurde festgestellt, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs respektiert werde und die notwendigen Arbeiten unverzüglich eingeleitet würden.
Das vom Landtag eingesetzte Expertengremium kam in seinem im September vergangenen Jahres vorgelegten Bericht zu dem Schluss, dass das Neutralitätsgesetz die Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch ohne sachlichen Anhaltspunkt fördert. Das 2005 in Kraft getretene Unparteilichkeitsgesetz war bisher Gegenstand vieler Klagen.
AFP,epd/BK,TY
DW