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Marihuana-Warnung der Lehrergewerkschaft Deutschland

Das Gesetz, das die teilweise Aufhebung des seit mehr als 40 Jahren in Deutschland geltenden Cannabisverbots vorsieht, tritt morgen (1. April) in Kraft. Die Diskussionen über die Umsetzung des Gesetzes dauern noch an.

Der Deutsche Lehrerverband warnte vor den negativen Auswirkungen des Marihuanakonsums auf junge Menschen. Verbandspräsident Stefan Düll sagte: „Neben dem erhöhten Psychoserisiko bei Jugendlichen kann Cannabiskonsum dazu führen, dass Schule, Studium und spätere berufliche Zukunft als wertlos erachtet werden.“

Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur sagte Düll: „Marihuana führt in vielen Fällen dazu, dass diejenigen, die es konsumieren, geistig nicht mehr bei der Sache sind, selbst wenn sie physisch im Unterricht anwesend sind. In einigen Fällen führt es zu erhöhten Fehlzeiten.“

Der Präsident der Union machte darauf aufmerksam, wie wichtig es sei, mehr Informationen bereitzustellen, und wies darauf hin, dass Schulen und Bildungspersonal bereits viele Versuche zu diesem Thema unternommen hätten. „Generell sind mehr Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte sowie mehr Werkzeuge und Arbeitskräfte erforderlich, um die Maßnahmen auch in der aktuellen Situation, in der die Zahl der Lehrkräfte nicht ausreicht, flächendeckend umzusetzen“, sagte Düll.

„Das neue Gesetz sendet die falsche Botschaft“

Düll argumentierte, dass die Regelung zur Teillegalisierung „die falsche Botschaft vermittelt“, dass Cannabiskonsum harmlos sei, und führte aus, dass die Union davon ausgeht, dass das neue Gesetz tatsächlich zu einem Anstieg des Cannabiskonsums in den zu schützenden Altersgruppen führen wird. Düll wies darauf hin, dass die Abgabe von Cannabis an Personen unter 18 Jahren immer noch verboten sei, und sagte: „Aber wie erreichen wir die ältere Bevölkerung, damit sie erkennen, wie wichtig es ist, dieses Verbot für junge Menschen einzuhalten?“ Er äußerte seine Besorgnis.


Stefan DüllFoto: Jörg Ratzsch/dpa/picture-alliance

Der Gesetzentwurf, der den Konsum von Cannabis in Deutschland in begrenztem Umfang legalisiert, wurde im vergangenen Februar vom Bundestag verabschiedet und trat nach der Abstimmung im Abgeordnetenhaus der Länder am 22. März in Kraft.

Mit dem neuen Gesetz, das am 1. April in Kraft tritt, wird Marihuana von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen und Erwachsene dürfen diese Pflanze in Töpfen bestimmter Größen für den individuellen Bedarf anbauen und aufbewahren . In Deutschland dürfen Erwachsene 25 Gramm Cannabis bei sich tragen, zu Hause drei Cannabispflanzen anbauen und 50 Gramm Cannabis besitzen.

Für Personen unter 18 Jahren bleibt das Kauf- und Konsumverbot für Marihuana bestehen.

DW,dpa / SÖ,ET

D.W.

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