Es gab bemerkenswerte Entwicklungen bei den rechtlichen Bemühungen der Mitarbeiterin Esra Sarı, die sich darüber beschwerte, dass Abdullah Rıdvan Ağaoğlu, der als stellvertretender Leiter der Abteilung für Strategie und Haushalt unter der Präsidentschaft fungierte, Mobbing gegen ihn einsetzte. Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara, die Sarıs Petition nicht bearbeitete, ohne die Mobbing-Argumente zu untersuchen, reichte ihrerseits eine Klage gegen Esra Sarı wegen Beleidigung und Verleumdung von Ağaoğlu ein. Die Staatsanwaltschaft führte die Nachforschungen, die in Sarıs Beschwerde nicht erforderlich waren, in Ağaoğlus Antrag durch und hörte als Zeuge zu. Darüber hinaus wurde gegen Sarı eine Klage wegen immateriellen Schadens in Höhe von 20.000 TL eingereicht.
Esra Sarı, die in der Strategie- und Haushaltsabteilung des Ratsvorsitzes arbeitet, wurde zu den Reinigungswerken geschickt, in denen sich ihr Team befand, während sie 3,5 Jahre lang als Büroangestellte arbeitete. In Bezug auf den 3-Prozent-Behinderungsbericht erklärte Sarı, dass er diese Arbeit nicht machen könne und seine derzeitige Mission fortsetzen wolle. Die Entscheidung wurde jedoch nicht zurückgenommen. In diesem Prozess argumentierte Sarı, dass Mobbing von Rıdvan Ağaoğlu begonnen wurde, der zu dieser Zeit als Generaldirektor für Verwaltungsdienste in der Einrichtung arbeitete.
Esra-Gelb
Esra Sarı sagte, Ağaoğlu habe sie durch den Leiter der Bildungsabteilung vor ihrem Outfit gewarnt: „Passen Sie auf Ihre Kleidung auf, sammeln Sie Ihre Haare, Sie sind eine sehr nette Frau, Sie ziehen Aufmerksamkeit auf sich, tragen Sie kein Make-up. Unser General Manager möchte es auf diese Weise.“ Auf Sarıs Antrag hin entschied das erste Familiengericht von Ankara, es für drei Monate aufzubewahren. Im Berufungsverfahren wurde diese Entscheidung jedoch einen Tag später aufgehoben. Als Sarı den Fall vor die Justiz brachte, wurde sein Vertrag gekündigt und er wurde entlassen.
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag nicht bearbeitet.
Esra Sarı hat in diesem Verfahren nicht das Ergebnis erzielt, das sie von der Justiz erwartet hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara hat die von Sarı gegen Ağaoğlu eingereichte Petition mit der Begründung, die Vorwürfe seien abstrakt, nicht einmal berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft, die Sarıs Mobbing-Argumente nicht untersuchte, musste keine Zeugen anhören.
Die Staatsanwaltschaft erhob Strafanzeige gegen das Opfer.
Vizepräsident Ağaoğlu erstattete bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit gegen Esra Sarı. Die Staatsanwaltschaft habe die Anzeige „ernst“ genommen und unnötige Recherchen in Esra Sarıs Dokument durchgeführt. Als Zeuge wurde der Leiter der Bildungsabteilung vernommen, der Ağaoğlus Worte an Esra Sarı übermittelt haben soll. Der Leiter des Zeugenkreises behauptete, dass es in der Mitte keinen Dialog mit Esra Sarı über Kleidung gegeben habe und dass Sarı ihr von ihren familiären und spirituellen Problemen erzählt habe. Gelb dementierte diese Aussage. Andererseits entschied sich die Abteilung Strategie und Haushalt in der von ihr durchgeführten Verwaltungsuntersuchung zugunsten von Ağaoğlu.
Als Ergebnis der Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Sarı mit dem Argument der Verleumdung und Verleumdung.
In dieser Mitte wandte sich Ağaoğlu an das Zivilgericht mit der Forderung nach 20.000 TL immateriellem Schaden für Esra Sarı. Bemerkenswert war, dass Ağaoğlu in beiden Fällen durch den Anwalt von Präsident Erdoğan, Muammer Cemaloğlu, vertreten wurde.
Alican Uludag
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