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Programmeinstellung von RTÜK zu Tele 1 und KRT

Der Oberste Rat für Radio und Fernsehen (RTÜK) verurteilte die Sender Tele1 und KRT dreimal dazu, ihre Programme einzustellen. Es wurde angegeben, dass der Rat die Überwachungsdokumente in seiner wöchentlichen regulären Sitzung erörtert habe und dass Tele 1 und KRT erneut gegen die Artikel verstoßen hätten.

In der auf Tele 1 ausgestrahlten Sendung „Forum Weekend“ wurde darauf hingewiesen, dass der Putschversuch vom 15. Juli „kein Kampf für die Demokratie“ gewesen sei und dass „der Geist von Yenikapı darauf abzielt, die von der Republik angeführten Aufklärungsrevolutionen zu zerstören“. und Atatürk“. In der Pressemitteilung des Vorstands heißt es, dass der Gast der betreffenden Sendung, Özdemir İnce, „die Beleidigung der Bürger, die Kopftücher tragen, und seine Haltung, die die Kinder, die Korankurse besuchen, und ihre Familien demütigt“, in der Türkei nicht ungewöhnlich sei Gesetz und dass Tele 1 drei Programme gesperrt und eine Verwaltungsstrafe verhängt wurden.

In der auf KRT ausgestrahlten Sendung „Panorama der Woche“ wurde festgestellt, dass die verwendeten Worte bei der Beurteilung der HDP/Grüne-Links-Partei und der kurdischen Wähler den Elementen der Rundfunkübertragung widersprachen. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass „RTÜK-Mitglieder, die das Land als eine andere Region als Kurdistan bezeichnen und in der Sendung den Ansatz ablehnen, der Terrorismus und terroristische Organisationen rechtfertigt, eine dreimalige Programmsperre gegen KRT und eine Verwaltungsstrafe verhängten.“ von 3 Prozent.“

Musiksender wegen „unmoralischen Clips“ mit Geldstrafe belegt

Es wurde festgestellt, dass es Berichte über geladene Musikkanäle auf der Tagesordnung des Obersten Rates gegeben habe und dass RTÜK auch „unmoralische Clips“ bestraft habe. Es wurde beschlossen, dass gegen die Organisation aufgrund eines in Power Türk veröffentlichten Clips eine Verwaltungsstrafe verhängt wurde und dass in einem anderen Clip in NR 1 TÜRK die ungehinderte Ausstrahlung von Wörtern mit stark umgangssprachlichem Inhalt an das Publikum als Verstoß gegen gewertet wurde gegen den Fernsehsender, den Sender des Clips, wurde ein Bußgeld verhängt.

DW/SÖ,TY

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