In den sozialen Medien gab es Reaktionen auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (AYM), der eine „Rechtsverletzung“ gegen den inhaftierten Abgeordneten der türkischen Arbeiterpartei Can Atalay feststellte und seine Freilassung forderte, sowie auf die Entscheidung der 3. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs, dieser Entscheidung nicht nachzukommen und sie zu erklären Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs.
Chefberater des Präsidenten verwendete das Konzept der „nationalen Justiz“
Der Chefberater des Präsidenten und stellvertretende Vorsitzende der Delegation für Rechtspolitik des Präsidenten, Mehmet Uçum, kommentierte: „Das Verfassungsgericht erkennt die Verfassung nicht an.“
Uçum „Das Verfassungsgericht erkennt die Verfassung in seinen Entscheidungen zur Immunität verurteilter Abgeordneter beharrlich nicht an. Es ignoriert das 14. Element der Verfassung. Allerdings ist die 83. Frage zur Immunität ausgeschlossen, mit Ausnahme der Situationen in der 14. Frage. Trotz.“ Trotz dieser zwingenden Entscheidung der Verfassung trifft das Verfassungsgericht weiterhin unkonventionelle Entscheidungen. „Das tut es“, sagte er.
„Es ist nicht die Pflicht des Verfassungsgerichts, zu behaupten, dass das 14. Element der Verfassung unbekannt sei“, sagte Uçum und fügte hinzu: „Es sind die Strafgesetze und die Entscheidungen der Strafgerichtsbarkeit, die dem 14. Artikel Klarheit verleihen. Zusätzlich zu dem Klare Entscheidung der Verfassung, das Verfassungsgericht ignoriert auch die Strafgesetze und Gerichtsentscheidungen. Leider ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts „Die von ihm in dieser Angelegenheit getroffenen Entscheidungen sind ein vollständiges Beispiel für juristischen Aktivismus“, sagte er.
Uçum sagte, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der Verletzungsentscheidung des Verfassungsgerichts nicht nachzukommen, mit seinen Gründen real sei und sagte: „Das Problem der Einreichung einer Strafanzeige ist eine reaktionäre Haltung aufgrund der enormen Häufung von Angriffen gegen die nationale Justiz.“ Sinn, der König ist nackt. Es ist fraglich, ob dies sein System ist oder nicht, aber sein Herz ist nicht fraglich“, sagte.
Uçum sagte: „Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist auch ein Lackmustest, es wird klar, wer für die nationale Justiz ist und wer nicht. Die Türkei wird ihre nationale Justiz bis zum Ende gegen westliche und neoliberale Justizansätze verteidigen, niemand.“ sollte daran keinen Zweifel haben.
Yıldız von MHP: Justizaktivismus
Der stellvertretende MHP-Vorsitzende für Rechts- und Wahlangelegenheiten und Istanbul-Abgeordnete Feti Yıldız sagte: „Das Fehlen eines Prüfmechanismus für die Entscheidungen des Verfassungsgerichts ist ein erheblicher Mangel.“
„Der Gesetzgeber kann keine Norm schaffen, indem er das Gremium ersetzt, er kann die bestehende Norm nicht ignorieren, er kann die Verfassung nicht neu interpretieren“, sagte Yılmaz und fügte hinzu: „Die Festlegung der Kriminalitäts- und Strafpolitik liegt im Ermessen des Gesetzgebers, der Großen Nationalversammlung.“ der Türkei, wie es in den Entscheidungen des Verfassungsgerichts häufig zum Ausdruck kommt.“
Gül: Der Schauplatz des Konflikts ist besorgniserregend für das Gerechtigkeitsempfinden
Abdülhamit Gül, ehemaliger Justizminister der AKP, äußerte die Einschätzung: „Das Bild des Konflikts zwischen höheren Justizbehörden ist besorgniserregend für den Gerechtigkeitssinn, der der Rechtsstaatlichkeit und dem Eigentum zugrunde liegt.“
Gül sagte: „Die Justiz ist der Schiedsrichter, sie löst die Probleme. Wenn die Justiz ihre Qualifikation als Schiedsrichter verliert, wird sie zur Quelle von Problemen und Konflikten, nicht von Analysen. Es ist für jede Institution von grundlegender Bedeutung, ihre Autorität und Funktion zu nutzen.“ „Das ist eine normale Erwartung“, sagte er.
Union der türkischen Anwaltskammern: Ein Versuch, das Verfassungssystem zu ändern
Der Verband der türkischen Anwaltskammern veröffentlichte eine Stellungnahme, in der er die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kritisierte. In seiner Erklärung sagte TBB: „Die Entscheidung der 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts basiert auf der Verletzungsentscheidung des Verfassungsgerichts im Antrag von Ş. Can Atalay bezüglich ‚Nichteinhaltung‘ und der Entscheidung dazu.“ Eine Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs einzureichen, ist ein Versuch, das Verfassungssystem zu ändern.“
„Die Mitglieder des Obersten Berufungsgerichts, die diese Entscheidung unterzeichnet haben, sollten aufgefordert werden, sofort von ihrem Amt zurückzutreten, und der 1. Präsidialrat des Obersten Berufungsgerichts sollte eine strafrechtliche Untersuchung gegen sie einleiten“, sagte er und kündigte an, dass dies der Fall sei Der erforderliche Antrag zur Umsetzung der betreffenden Sanktion würde beim Hohen Disziplinarrat des Obersten Berufungsgerichts gestellt.
Was ist passiert?
Das Verfassungsgericht forderte in seiner Entscheidung über die Verletzung der Rechte des TİP Hatay-Abgeordneten Can Atalay, der im Rahmen des Seyahat-Falls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, eindeutig die Freilassung von Atalay.
Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts entschied, der Entscheidung über die Rechtsverletzung „nicht nachzukommen“. Mit der Begründung, dass die Verurteilung gegen Atalay strenger geworden sei, übermittelte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung an das Präsidium der Großen Türkischen Nationalversammlung, um den Prozess zur Herabsetzung von Atalays Stellvertreterstatus einzuleiten.
Die 3. Strafkammer reichte außerdem bei der Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts eine Strafanzeige gegen die „Mitglieder des Verfassungsgerichts, die eine Entscheidung zur Verletzung von Rechten getroffen haben“ mit der Begründung ein, dass sie gegen die Verfassungsentscheidungen verstoßen und die Rechte rechtswidrig überschritten hätten Grenzen der ihnen übertragenen Autorität.
DW/EC, BÖ
D.W.