In Deutschland einigten sich Regierung und Länder auf die Aufteilung der Flüchtlingskosten. Demnach überweist der Bund 7.500 Euro pro Flüchtling und Jahr an die Länder. Die Flüchtlingsbeihilfen werden soweit wie möglich gekürzt und auf Einzelhilfe umgestellt. Um die unsystematische Migration einzudämmen, werden die Kontrollen an den Grenzen der Schweiz, Österreichs, der Tschechischen Republik und Polens fortgesetzt.
Die Einigung wurde gestern bei einem neunstündigen Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Ministerpräsidenten der Länder in der Hauptstadt Berlin erzielt. Der SPD-Abgeordnete Scholz bezeichnete den erzielten Kompromiss in seiner Stellungnahme am Morgen als „historisch“. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein von der CDU äußerte sich nach dem Treffen zurückhaltend. Rhein erklärte, dass „ein wichtiger erster Schritt“ in die richtige Richtung getan worden sei, und erklärte, dass weitere Schritte folgen sollten.
Bei der Ressourcenübertragung auf ein dynamisches System umgestellt
Nach der auf dem Gipfel getroffenen Vereinbarung soll sich ab 2024 das in Deutschland geltende System zur Flüchtlingsfinanzierung ändern. Bislang überweist der Bund den Ländern jährlich rund 3,7 Milliarden Euro zur Finanzierung von Flüchtlingsausgaben. Stattdessen wurde beschlossen, 7.500 Euro pro Flüchtling zu zahlen. Die Forderung der Länder nach 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr wurde auf der Tagung nicht angenommen, der Übergang zu einem dynamischen System des Ressourcentransfers kam den Ländern jedoch zugute. Wenn im neuen System die Zahl der Flüchtlinge in einem Staat zunimmt, erhöht sich auch die Zahlung der Regierung an diesen Staat, und wenn die Zahl sinkt, werden die Mittel gekürzt.
Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil erklärte, dass die von der Regierung im neuen System bereitgestellten Gesamtmittel 3,5 Milliarden Euro erreichen werden und dass eine Steigerung möglich sei.
Die Zahl der Flüchtlinge wird reduziert
Bund und Länder einigten sich darauf, die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland zu reduzieren und „klare und gezielte Maßnahmen gegen unkontrollierte Zuwanderung zu ergreifen“. Ministerpräsident Scholz erklärte, dass die Reduzierung der Flüchtlingszahlen der „Kern“ des erzielten Kompromisses sei. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, die Dauer der Kontrollen an den deutschen Grenzen zu verlängern.
Selbstverständlich wird auch die staatliche Unterstützung für Flüchtlinge gekürzt und auf möglichst gleiche Hilfen umgestellt. Asylbewerber, deren Asylverfahren lange dauert, erhalten Unterstützung für bis zu 36 Monate (nicht 18), um ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Diese Unterstützung deckt Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Ernährung, Kleidung und Gesundheitsdienste ab. In der alten Regelung wurde nach Ablauf der 18 Monate die Unterstützungsleistung der Flüchtlinge auf das normale Sozialhilfeniveau nach Ablauf der 18 Monate angehoben. Durch die Verlängerung der Frist auf 36 Monate verringert sich auch die staatliche Förderung.
In der Neuregelung werden die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen in Landesunterkünften angerechnet. Flüchtlinge im ganzen Land werden so weit wie möglich mit Zahlungskarten und nicht mit Bargeld unterstützt.
Finanzminister Christian Lindner erklärte in seinem Statement auf seinem Social-Media-Account, dass bei der Flüchtlingshilfe rund eine Milliarde Euro eingespart werden. Lindner erklärte, dass in diesem Fall „die Attraktivität des deutschen Sozialstaates gemindert“ worden sei.
Auch das Asylverfahren in Deutschland wird beschleunigt. Es wurde beschlossen, den Vorschlag der Parteien der Christlichen Union (CDU/CSU) zu prüfen, das Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union einzuleiten und abzuschließen. Ministerpräsident Scholz erklärte, er habe sowohl Bedenken, ob dies legal sei oder nicht, als auch hinsichtlich der Umsetzung.
dpa, AFP/EC, BÖ
D.W.