Das 3. Strafgericht des Friedens von Ankara hat den Einspruch gegen die Freilassung des ehemaligen Rektors der Universität der Türkischen Luftfahrtvereinigung (THK), Ünsal Ban, unter der Bedingung der Aufsicht angenommen und einen Haftbefehl gegen Ban erlassen. Nach der Entscheidung wurde Ünsal Ban von der Polizei in seinem Hotel in Ankara festgenommen. Ünsal Ban wurde von der Richterschaft im Gerichtsgebäude festgenommen, wohin er nach seinen Prozessen in die Polizeiwache überstellt wurde.
Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara leitete eine Untersuchung mit der These ein, Ban habe persönliche Informationen über seine in der Scheidungsphase befindliche Frau Zehra Taşkesenlioğlu an Sedat Peker geschickt, dem vorgeworfen werde, eine Fehlführung organisiert zu haben. Ban, der im Bezirk Milas von Muğla festgenommen und festgenommen und nach Ankara gebracht wurde, und die drei Verdächtigen, die mit ihm vor Gericht standen, wurden vom diensthabenden Strafgericht für Frieden freigelassen, dem sie nach den Verhören der Staatsanwaltschaft überstellt wurden .
Der Generalstaatsanwalt widersprach seiner Freilassung
Nach der Freilassung von Ban, der wegen „Verletzung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten“, „Drohung“ und „Erpressung“ mit einem Haftantrag an das Strafgericht für Frieden verwiesen wurde, erhob die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara Einspruch gegen die Entscheidung. In dem Berufungsantrag, in dem festgestellt wurde, dass die genannten Kontrollbescheide nicht ausreichen würden, wurde die erneute Festnahme des Tatverdächtigen beantragt. In der Petition wurde vermerkt, dass der Verdächtige, gegen den ein Haftbefehl erlassen wurde, sich nicht an seinem Wohnsitz aufgehalten habe und am 29. August in Muğla „bei einem Fluchtversuch ins Ausland“ festgenommen worden sei.
DHA, DW/SÖ, JD
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