Der Fall bezüglich der Verbrennung von neun Personen derselben Familie in der Stadt Altınova (früher bekannt als Vartinis) im Bezirk Korkut von Muş am 3. Oktober 1993 wurde nach der Aufhebungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs abgewiesen.
Das 1. Oberste Strafgericht von Kırıkkale entschied, den Fall wegen Verjährung einzustellen, da die 30-Jahres-Frist abgelaufen war.
Vorsitzender der Rechtsanwaltskammer Muş: Es war eines der wertvollsten Dokumente
Kadir Karaçelik, Präsident und Anwalt der Muş-Anwaltskammer, kritisierte die Entscheidung und sagte: „Es war Teil der Dunkelheit der 90er Jahre. Es war eines der wertvollsten Falldokumente, in denen eine der schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen begangen wurde. Deshalb ist es.“ „Wir haben es versucht, aber leider hat das örtliche Gericht diese Entscheidung getroffen, ohne alle unsere Einwände und Argumente zu berücksichtigen.“
Verjährungsgefahr im Fall des Massakers von Vartinis
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Was ist passiert?
Am 3. Oktober 1993 kamen in der Altınova-Stadt Korkut, Bezirk Muş, Vater Nasır Öğüt, seine Frau Eşref Öğüt und ihre Kinder Sevim, Sevda, Mehmet Şakir, Mehmet Hoş, Aycan, Cihan und Cinal Öğüt ums Leben, als ihre Häuser zerstört wurden angezündet. Im Rahmen des Verfahrens wurde gegen zwei Gendarmeriebeamte, einen Unteroffizier und einen Abteilungsleiter für Sondereinsätze der Prozess gemacht.
Nach der ersten Anhörung des Falles, die am 5. Dezember 2013 vor dem Obersten Strafgerichtshof Muş begann, beschloss das Oberste Berufungsgericht, den Fall entsprechend dem Antrag des Gerichts aus „Sicherheitsgründen“ an das Oberste Strafgericht Kırıkkale zu verweisen. In der Verhandlung vom 10. Juni 2015 beantragte der Staatsanwalt seiner Meinung nach eine Freiheitsstrafe von 180 bis 230 Jahren für die Angeklagten. Während des Prozesses wurde jedoch berichtet, dass die Angeklagten geflohen waren und mit einem roten Aushang gesucht wurden.
Anka / HT,BK
D.W.