Die Generalstaatsanwaltschaft von Konya bat das Justizministerium um eine Stellungnahme dazu, ob die Anwälte bei der Untersuchung des Mordes an 7 Mitgliedern der Familie Dedeoğulları Informationen aus den Dokumenten mit dem Genehmigungsdokument erhalten könnten. Das Justizministerium erinnerte die Staatsanwaltschaft an den 138. Punkt der Verfassung und antwortete, dass es seine Meinung zu den Angelegenheiten, die in den Bereich der Ausübung der richterlichen Gewalt fallen, nicht äußern könne.
Familien Keleş und Altun, die Nachbarn im Stadtteil Meram von Konya sind, griffen am 12. Mai 2021 die Residenz von Karslı Dedeoğulları an, mit der sie zuvor feindlich gesinnt waren, und wollten ihre Familienmitglieder lynchen. 2,5 Monate nach diesem Vorfall, am 30. Juli 2021, überfiel der Angreifer namens Mehmet A. die Wohnung der Familie Dedeoğulları und tötete 7 Menschen. Insgesamt 13 Personen, darunter auch der Angreifer, wurden im Rahmen der Ermittlungen festgenommen.
Abdurrahman Karabulut, der Anwalt von Çetin Dedeoğulları, der während der laufenden Ermittlungen von der Familie Dedeoğulları zurückgelassen wurde, gab vielen Anwälten Genehmigungsdokumente zur weiteren Verstärkung. Anwälte mit Zulassungsdokumenten reichten ihre Anträge bei der Staatsanwaltschaft ein, um das Dokument über das Nationale Justizielle Informationssystem (UYAP) zu prüfen.
Die Staatsanwaltschaft bat das Ministerium um Stellungnahme und sagte: „ethnische Dimension“
Die Staatsanwaltschaft Konya, die die Ermittlungen durchführte, sandte jedoch am 2. September 2021 ein Schreiben an die Generaldirektion für Kriminalangelegenheiten des Justizministeriums mit der Bitte um Stellungnahme. In dem Artikel wurde festgestellt, dass es sich bei dem Vorfall um eine heikle Untersuchung handelte, die öffentlich wurde, und es hieß: „Es ist ersichtlich, dass Anstrengungen unternommen werden, um das Problem auf eine ethnische Dimension zu bringen, und dass die Informationen und Dokumente in dem Dokument dies wahrscheinlich tun werden zu diesem Zweck verwendet werden.“
7 Mitglieder der Familie Dedeoğulları wurden in ihren Häusern getötet.
In dem Artikel heißt es, dass es Zweifel gibt, ob alle Anwälte, die ein Autorisierungsdokument zur Akte eingereicht haben, als Parteianwalt bei der UYAP registriert werden, ob ihre Anträge auf Dokumentenprüfung von der UYAP akzeptiert werden und ob sie sie annehmen können ein Muster des Dokuments, bat das Justizministerium um eine Stellungnahme zu dieser Frage.
Ministerium erinnerte an richterliche Unabhängigkeit
Als Antwort auf die Generalstaatsanwaltschaft von Konya am 21. September 2021 sagte die Generaldirektion für Kriminalangelegenheiten des Justizministeriums: „Aufgrund des 9. und 138. Elements der Verfassung der Republik Türkei und des 38. Elements des Präsidialamts Dekret Nr. 1 ist es nicht möglich, eine Stellungnahme des Ministeriums zu Fragen abzugeben, die in den Bereich der Ausübung der Gerichtsbarkeit fallen.“
In dem Artikel wurde festgestellt, dass es angemessen wäre, das Problem durch das Gesetz und die Justiz zu lösen.
Was sagt die Verfassung?
Im 9. Element der Verfassung, auf das das Ministerium hingewiesen hat, die Entscheidung „Die richterliche Gewalt wird von unabhängigen Gerichten im Namen der türkischen Nation ausgeübt“ und im 138. Artikel „Kein Organ, keine Behörde, Behörde oder Person kann Befehle erteilen und Weisungen an die Gerichte und Richter bei der Ausübung der richterlichen Gewalt; kann sie nicht übermitteln; kann keine Ratschläge und Vorschläge erteilen“.
Alican Uludag
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