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Was sagen Anwälte zu Erdogans LGBTI-Ausbruch?

Die Reaktion des CHP-Generalvorsitzenden Kılıçdaroğlu auf die „rechtliche Garantie“ für das Kopftuch mit dem Vorschlag von Präsident Recep Tayyip Erdoğan für eine Verfassungsänderung und die anschließende Aufnahme von LGBTI-Personen auf die Tagesordnung veränderten die Dimension der Debatte.

Nachdem Erdoğan weitere Verfassungsänderungen durch die „Stärkung der aus der Vereinigung von Männern und Frauen bestehenden Familieninstitution“ angeordnet hatte, nahm die AKP-Delegation unter der Leitung von Justizminister Bekir Bozdag ihre Arbeit auf.

Auf Fragen von Journalisten zu seiner Rückkehr nach Tschechien erklärte Erdoğan offen, dass das Ziel der „Stärkung des Familienbegriffs“ LGBTI-Personen seien.

Die Zahl der Abgeordneten von AKP und MHP reicht nicht aus

Allerdings haben AKP und MHP nicht genügend Abgeordnete für Verfassungsänderungen. Es braucht 400 Abgeordnete, um die Verfassung zu ändern, und 360 Abgeordnete, um sie zu einem Referendum zu bringen. Die Zahl der Abgeordneten von AKP und MHP beträgt 334. Daher sollte auch die Opposition einen möglichen Wechsel unterstützen.

Deshalb sagte Erdogan zu Kılıçdaroğlu: „Wir werden sehen, wie aufrichtig Sie sind.“ Kılıçdaroğlu, der Erdoğan beschuldigte, „kopftuchbedeckte Frauen als Geiseln zu halten und die Angelegenheit an irrelevante Orte zu bringen“, gab eine Erklärung ab, dass sie das Angebot nicht unterstützen würden. Kılıçdaroğlu sagte, wenn sie an die Macht kommen, werden sie die Kopftuchverordnung in die Verfassung aufnehmen.

Ist das Ziel der AKP LGBTI-Ehen?

Nach Aussage der Regierung hinter den Kulissen besteht das Hauptziel der AKP darin, mögliche Rechte zu verhindern, die LGBTI-Personen beim Machtwechsel eingeräumt werden, und erklärt, dass sie diesen Wechsel auf Wunsch ihrer eigenen Basis plane. Es wird argumentiert, dass die „gleichgeschlechtliche Ehe“ an erster Stelle steht.

In diesem Zusammenhang ist eine Änderung des Artikels 41 der Verfassung geplant, der den Schutz der Familie regelt. Es wird festgestellt, dass das Wort „Ehefrauen“ in dem Satz „Die Familie ist die Grundlage der türkischen Gesellschaft und basiert auf der Gleichberechtigung der Ehegatten“ im 41. Punkt in der Form „Frau und Mann“ verkörpert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Annullierung der Istanbul-Konvention der erste Schritt dazu ist.

Wie sehen Anwälte die Debatte?

Wie sehen Anwälte also diese Pläne zur Verfassungsänderung, die sich an LGBTI-Personen richten? Im Gespräch mit der DW Türkisch, Mitglied der Juristischen Fakultät der Marmara-Universität, Verfassungsrechtler Prof. DR. Sibel İnceoğlu ist der Meinung, dass eine solche Regelung gegen die Grundrechte und -freiheiten verstoßen würde.

İnceoğlu wies darauf hin, dass die Entscheidung im 41. Element der Verfassung dem Staat eine eindeutige positive Verpflichtung zum Schutz der Familie auferlegt, sagte İnceoğlu:

„Ich bin auch der Meinung, dass es keiner neuen Regelung zum Schutz der Familie bedarf. Die Hinzufügung eines Satzes zu diesem Element, dass die Familie aus Männern und Frauen bestehen wird, engt die betreffende Entscheidung ein, also eine solche Regelung reduziert die Verpflichtung des Staates, nur die Mitte von Männern und Frauen zu schützen.“

İnceoğlu: Verletzung der Menschenrechte

Verfassungsanwalt İnceoğlu betonte, dass es mit den Menschenrechten kollidieren würde, eine Verfassungsänderung für LGBTI-Personen einzuführen, die Folgen hätte, die ihr Privatleben einschränken würden. İnceoğlu wies darauf hin, dass der Ansatz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dem auch die Türkei angehört, auf der Seite sei, gleichgeschlechtlichen Ehen einen Rechtsstatus zu verleihen. İnceoğlu wies darauf hin, dass dies nicht bedeute, gleichgeschlechtliche Ehen direkt als offizielle Ehen anzuerkennen, und nahm folgende Einschätzung vor:

„Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sieht eine solche Verpflichtung nicht vor. In der Entscheidung Russlands (Fedotova v. Russia), die regelt, dass die Ehe nur zwischen Männern und Frauen geschlossen werden kann, heißt es, dass es ein rechtliches Statuserfordernis gibt regelt die Rechte derer, die de facto Geschlechtsverkehr haben, und stellt fest, dass dieser Mangel eine Verletzung des Rechts auf Privatleben in Artikel 8 bedeutet Privatleben ist mit den Menschenrechten unvereinbar Ungewöhnlich wäre das Element „. Außerdem widerspricht es dem verfassungsrechtlichen Sinn, dass ein Gesetzesänderungsvorschlag „kein Eingriff in die Kleidung von Frauen“ vorgebracht wurde Rechte und Freiheiten erweitern, ist geradezu eine „Gelegenheit“, die Rechte und Freiheiten in der Verfassung einzuschränken. Es basiert auf dem Bemühen, die Rechte und Freiheiten der Menschen zu schützen, das Telos (Hauptziel) der Verfassung ist der Schutz der Rechte und Freiheiten, wenn das Telos einer Verfassung darin besteht, die Freiheiten einzuschränken, kann dies nicht als a bezeichnet werden Verfassung in der heutigen Welt.

Ant: Um die Verschiebung in der Emel-Wählerschaft zu verhindern

Warum ist es also erwünscht, eine verfassungsrechtliche Regelung gegen LGBTI-Personen einzuführen? Der pensionierte Richter am Familiengericht, Rechtsanwalt Eray Karnca, wies darauf hin, dass die Angelegenheit ein politisches Ziel hat, kein rechtliches:

„Ich denke, das Ziel hier ist, die eigene Wählerschaft zu festigen und die eigene Wählerschaft in der Mitte zu halten. Denn die größte Sorge ist die Stimmenverschiebung von der eigenen Wählerschaft zur Opposition. Es wird sein, dies zu verhindern. Weil diese Typen empfindlich sind Sektionen sind das, was wir im Land als konservativ kennen. Sie streicheln die Sensibilität dieser Sektionen. eine Phrase, ein Ventil.“

„Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können sie grundsätzlich nicht heiraten“

Anwalt Eray Karnca stellte fest, dass eine solche Verfassungsänderung nicht erforderlich sei. Karnca argumentierte, dass LGBTI-Personen in den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen kein Sonderrecht eingeräumt werde: „Wer heiraten darf, ist im Zivilrecht klar geregelt. In der 134. Ausgabe werden Männer und Frauen erwähnt ein Ehegatte in anderen Elementen, das grundlegende Element ist hier die 134. Ausgabe, die den Ausgangspunkt darstellt. „Das Element sieht vor, dass sich sowohl Männer als auch Frauen gemeinsam beim Ehebeamten bewerben. Daher geht es nicht darum, LGBTI-Personen zu sein zumindest in unserem Land heiraten können. Sie können keine Unterhaltszahlungen erhalten und keine Kinder adoptieren“, sagte er.

Angesichts dieser konkreten Situation betonte Ant, der anmerkte, dass eine Übernahme des Themas durch die Regierung in die Verfassung negative Auswirkungen hätte, dass LGBTI-Personen von der Regierung und Teilen der Gesellschaft verachtet würden. Ant: „Natürlich wird eine Verfassungsänderung die negative Wahrnehmung über sie verstärken. Es wird mehr negative Codes in die Köpfe senden und sie werden in der Praxis mehr schikaniert“, sagte er.

DW

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