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Weihnachtsamnestie für 670 Häftlinge in Deutschland

Es wurde bekannt gegeben, dass 670 Häftlinge in Deutschland vor Weihnachten aus der Haft entlassen wurden, ohne auf die Verbüßung ihrer Haftstrafen zu warten, die Anfang des Jahres enden wird. Deutsche Nachrichtenagentur ( dpa Nach Angaben der Landesjustizministerien ist die Zahl der Verurteilten, die in den Genuss einer „Weihnachtsamnestie“ kommen, in diesem Jahr geringer als im Vorjahr. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland tausend Häftlinge vor Weihnachten entlassen, ohne ihre Haftstrafen verbüßt ​​zu haben.

Vorreiter bei der vorzeitigen Haftentlassung war in diesem Jahr das Land Baden-Württemberg. Hier wurden Mitte November knapp 200 männliche und weibliche Häftlinge freigelassen. Die wenigsten Entlassungen gab es im Bundesland Sachsen mit 19 Verurteilten.

Während das Bundesland Bayern die „Weihnachtsamnestie“, die viele Bundesländer in diesem Jahr durchgeführt haben, nicht umgesetzt hat, haben die Bundesländer Thüringen und Nordrhein-Westfalen noch keine Statistiken über entlassene Häftlinge bekannt gegeben.

Gefangene, die ihre Freilassung verweigern

Allerdings gab es auch Häftlinge, die das Angebot einer vorzeitigen Entlassung nicht annahmen. So verweigerten beispielsweise im Bundesland Niedersachsen vier Verurteilte ihre Freilassung mit der Begründung, sie wollten Weihnachten im Gefängnis verbringen.

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges erklärte, die Praxis der „Weihnachtsamnestie“ sei mit dem Ziel erfolgt, „die Anpassung von Strafgefangenen an die Gesellschaft zu erleichtern“.

Der hessische Justizminister Roman Poseck sagte: „Verurteilten sollte die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung gegeben werden, damit sie Hilfs- und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können, die ihnen aufgrund der Weihnachtsfeiertage nicht zur Verfügung stehen, und sich mit den Behörden treffen können.“

Die Bedingungen der „Weihnachtsamnestie“ der Bundesstaaten sind hart. Verurteilte, die noch nicht viele Jahre inhaftiert waren und während ihres Aufenthalts im Gefängnis kein negatives Verhalten an den Tag gelegt haben, können von einer vorzeitigen Entlassung profitieren. Von dieser Amnestie sind beispielsweise diejenigen ausgeschlossen, die Gewalt- oder Sexualdelikte begangen haben. Bei den meisten vorzeitig Entlassenen handelt es sich um Personen, die wegen Straftaten wie Diebstahl, Beleidigung oder Drogenkonsum bzw. -handel verurteilt wurden.

dpa/HT,ET

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D.W.

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