Der Oberste Wahlrat (YSK) hat die Verbote festgelegt, die während und nach der Abstimmung am Sonntag, dem 31. März 2024, anlässlich der Kommunalwahlen gelten sollen. Gemäß der Entscheidung des YSK, veröffentlicht in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts, von 06:00 bis 23:59 Uhr am Sonntag, 31. März; Der Verkauf und Genuss alkoholischer Getränke ist verboten. Schusswaffen, Sprengstoffe sowie Schneid- und Stichwerkzeuge dürfen nicht mitgeführt werden. Am Wahltag bleiben alle allgemeinen Unterhaltungsstätten wie Kaffeehäuser, Kaffeehäuser, Cafés und Internetcafés während des Wahlzeitraums geschlossen.
Unter Einhaltung der Wahlverbote und -regeln können Trauungen auch nach 18.00 Uhr am Wahltag durchgeführt werden.
Bis 18.00 Uhr des Wahltages ist es Radiosendern und allen Medien untersagt, Nachrichten, Behauptungen und Kommentare zu den Wahlen und Wahlergebnissen zu veröffentlichen.
Zwischen 18.00 und 21.00 Uhr können Nachrichten und Mitteilungen über die vom Obersten Wahlrat durchzuführenden Wahlen im Radio und in allen Medien ausgestrahlt werden.
Ab 21:00 Uhr sind alle Übertragungen zu den Wahlen und den Wahlergebnissen kostenfrei. Wenn der Oberste Wahlrat dies jedoch für notwendig erachtet, kann beschlossen werden, die Übertragungen vor 21:00 Uhr zu veröffentlichen. In der Entscheidung heißt es: „Radio- und Fernsehorganisationen sowie schriftliche, mündliche und visuelle Medien, die verpflichtet sind, im Einklang mit den Elementen Unparteilichkeit, Realitätsnähe und Genauigkeit zu handeln, dürfen keine einseitigen, voreingenommenen Sendungen machen, und diese Organisationen müssen Gleichheit gewährleisten.“ der Möglichkeiten zwischen politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten im Rahmen demokratischer Regeln in ihren Sendungen gegeben.
ANKA / HT, EC
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D.W.