In sieben Bundesländern wurde ein Einsatz gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) und fünf verbundene Vereine wegen des Verdachts der Unterstützung der libanesischen Hisbollah durchgeführt, deren Aktivitäten in Deutschland verboten sind und als Terrororganisation eingestuft werden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden 54 Punkte in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen durchsucht und durchsucht. In der Stellungnahme hieß es, dass gegen das Islamische Zentrum Hamburg und fünf weitere Vereine Ermittlungen im Rahmen des Vereinsgesetzes geführt würden.
Deutsche Polizei- und Geheimdienstmitarbeiter verdächtigen das IZH der Unterstützung der Hisbollah-Miliz, deren Aktivitäten in Deutschland verboten sind.
In der Erklärung des Innenministeriums hieß es, IZH werde verdächtigt, „Aktivitäten zu betreiben, die der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Gedanken der Volkseinigung zuwiderlaufen“.
„Unsere Augen sind auf den islamistischen Teil gerichtet“
Faeser sagte: „Wir behalten die islamistische Seite im Auge. Wir dulden weder islamistische Propaganda noch antisemitische oder antiisraelische Hassreden, insbesondere in einer Zeit, in der sich viele Juden bedroht fühlen.“ „Wir müssen jetzt sehr vorsichtig sein und energisch durchgreifen. Deshalb gehen wir jedem begründeten Verdacht nach“, sagte der Minister.
Faeser gab an, dass das IZH seit langem vom Verfassungsschutz beobachtet und als islamistisch eingestuft werde. An den Durchsuchungen und Vorbereitungen für den Einsatz waren das Innenministerium, der Verfassungsschutz, Bundes- und Landespolizeiorganisationen sowie das Bundespolizeiamt (BKA) beteiligt.
Deutschland hat die Aktivitäten der Hisbollah verboten
In Deutschland wurden im Jahr 2020 sämtliche Aktivitäten der Hisbollah-Organisation verboten. In der damaligen schriftlichen Erklärung des Innenministeriums hieß es, die Hisbollah habe „zur gewaltsamen Zerstörung des Staates Israel aufgerufen und dessen Existenz in Frage gestellt“.
In der Erklärung wurde betont, dass deutsche Sicherheitskräfte „mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen Terrororganisationen wie die Hisbollah vorgehen“ und darauf hingewiesen, dass die Organisation nicht verboten werden könne, da es sich um eine ausländische Organisation handele, wohl aber ihre Aktivitäten kann verboten werden.
Die Hisbollah, die 1997 von den USA und 2020 von Deutschland als Terrororganisation eingestuft wurde, wird auch von vielen anderen Ländern als Terrororganisation angesehen.
AFP/SSB, J.D.
D.W.