Die Entscheidung des Obersten Wahlrats über den Wahlkalender für die Kommunalwahlen am 31. März 2024 wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
In der Entscheidung heißt es: „Gemäß den etablierten Praktiken der Obersten Wahlkommission wird das Datum, an dem der Wahlprozess und der Wahlprozess beginnen, auch als Startdatum des Wahlkalenders und als Startdatum des Wahlkalenders für die angenommen Die allgemeinen Kommunalwahlen, die am Sonntag, dem 31. März 2024, stattfinden sollen, sind Montag, der 1. Januar 2024.
Gemäß dem angekündigten Wahlkalender wird die Oberste Wahlkommission die politischen Parteien bekannt geben, die an den Wahlen am 2. Januar teilnehmen können. Am 27. Januar 2024 wird der Platz der politischen Parteien auf dem gemeinsamen Stimmzettel ermittelt.
Am 7. Februar wird das Wählerverzeichnis gefestigt und die Festlegung der Orte und Wahlurnen, an denen die Wähler ihre Stimme abgeben werden, wird beginnen. Dieser Prozess wird am 11. Februar abgeschlossen sein.
Die politischen Parteien werden ihre Kandidatenlisten für die Wahlen zum Bürgermeister, Gemeinderat und Provinzrat bis Dienstag, 20. Februar, 17.00 Uhr beim Obersten Wahlrat einreichen.
Die endgültigen Kandidatenlisten werden am Sonntag, 3. März, von den Provinz- und Bezirkswahlausschüssen bekannt gegeben.
Wahlpropaganda und -verbote beginnen am 21. März. Die Abstimmung findet am 31. März, dem letzten Sonntag im März, statt.
DW/EC, Großbritannien
D.W.