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Zühtü Arslan: Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht nachzukommen

Der Präsident des Verfassungsgerichts (AYM), Zühtü Arslan, hielt bei der Eidzeremonie des Mitglieds des Verfassungsgerichts Yılmaz Akçil wertvolle Botschaften. Bei der Zeremonie, an der Präsident Recep Tayyip Erdoğan teilnahm, betonte Arslan, dass die Nichteinhaltung der Entscheidung des Verfassungsgerichts aufgrund von „Meinungsverschiedenheiten“ nach seiner Entscheidung „keine Rechtsgrundlage hat“.

Zühtü Arslan sagte: „Wenn ein Einzelantrag gegen eine endgültige Entscheidung gestellt wird, erhält das Verfassungsgericht nun die endgültige Befugnis zur Auslegung und Umsetzung der Verfassung. In diesem Zusammenhang kommt es nach den durch Berufung gefestigten Gerichtsentscheidungen zu Meinungsverschiedenheiten.“ Nach der Entscheidung und Auslegung des Verfassungsgerichtshofs: „Es gibt keine verfassungsrechtliche oder rechtliche Grundlage oder Grundlage dafür, den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs aufgrund unterschiedlicher Auslegungen nicht nachzukommen“, sagte er.

„Die Entscheidung, die den Verstoß verursacht hat, muss aufgehoben werden“

Arslan wies darauf hin, dass der Verstoß und seine Folgen beseitigt werden müssen, damit einzelne Anträge beim Verfassungsgericht wirksam sind, und sagte: „Aus diesem Grund ist es eine verfassungsrechtliche und rechtliche Verpflichtung des Verfassungsgerichts, den Verstoß nicht nur aufzudecken.“ , sondern auch darüber zu entscheiden, was zu seiner Beseitigung zu tun ist. Die Beseitigung der Folgen des Verstoßes erfolgt in der Regel vor dem Verstoß die Entscheidung, die den Verstoß verursacht hat, aufzuheben“, sagte er.


VerfassungsgerichtFoto: Kivanc El/DW

„Es sollte beachtet werden, dass niemand verpflichtet ist, die Auslegung und Entscheidungen des Verfassungsgerichts in Bezug auf verfassungsrechtliche Entscheidungen zu mögen. Aber auch wenn es uns nicht gefällt, ist es eine verfassungsmäßige Verpflichtung, diese Entscheidungen in einem Staat einzuhalten.“ Recht“, sagte der Vorsitzende des Verfassungsgerichtshofs und fügte hinzu, dass die Entscheidungen des Verfassungsgerichts gemäß dem 153. Element der Verfassung endgültig seien. Er wies darauf hin, dass diese Entscheidungen für „Legislative, Exekutive und Judikative, Verwaltungsbehörden, Real- und …“ bindend seien juristische Personen“.

Erinnert mich an das Element paktaktischer Loyalität

Arslan sagte: „Im Wesentlichen ist die Durchsetzung der Entscheidungen über Verstöße eine notwendige Konsequenz nicht nur des 153. Elements der Verfassung, sondern vor allem auch der Tatsache, dass die Verfassung ein Gesellschaftsvertrag ist, der uns alle bindet und die Legitimität der Mächte gewährleistet.“ Wir nutzen die Verpflichtung zur Treue zu diesem Vertrag und den Grundsatz der Pacta-Einhaltung.“

Das Verfassungsgericht entschied zweimal wegen Rechtsverletzung gegen Can Atalay, der von der türkischen Personalpartei zum Hatay-Abgeordneten gewählt wurde und im Gefängnis saß, und die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts kam diesen Entscheidungen nicht nach.

DW/EC,ET

D.W.

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