In Deutschland hat die Bundesanwaltschaft wegen des rassistischen Angriffs in der Stadt Hanau vom 19. Februar 2020, bei dem 9 Menschen, darunter auch türkischstämmige, ermordet wurden, einen Unterlassungsbeschluss erlassen. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, es gebe keine Hinweise auf Personen, die dem rassistischen Angreifer namens Tobias R., der den Anschlag in Hanau, Hessen, verübte, geholfen oder ihn unterstützt hätten.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angreifer alleine gehandelt habe. Der Angreifer namens Tobias R. ermordete 9 Menschen, darunter Bürger türkischer Herkunft, und beging anschließend Selbstmord, indem er seine Mutter tötete.
Die Bundesanwaltschaft betonte in ihrer Stellungnahme erneut, dass es sich bei dem Vorfall um einen rassistischen Angriff gehandelt habe. Die 9 Menschen, die in Hanau getötet wurden, waren Personen türkischer, kurdischer, bulgarischer, rumänischer, afghanischer und Roma-Herkunft. Bei dem Vorfall, bei dem 9 Menschen mit Migrationshintergrund ermordet wurden, wurden 5 Personen verletzt.
Es gab auch einen Fehler über seinen Vater.
Angehörige der bei dem Vorfall ums Leben gekommenen Personen erstatteten Strafanzeige gegen den Vater des Mörders und beschuldigten ihn der Beihilfe zum Mord und der Nichtanzeige des Anschlagsplans. Die bisherigen Ermittlungen seien jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass auch der Vater des 43-jährigen Tobias R. keine Anhaltspunkte dafür habe, dass er von den Anschlagsplänen seines Sohnes gewusst habe.
Am 19. Februar 2020 wurden Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin bei dem von dem 43-jährigen rassistischen Deutschen Tobias organisierten Anschlag ermordet R. in der Stadt Hanau. Tobias R. war zu dem Haus gegangen, in dem er mit seiner Familie lebte, und hatte seine Mutter erschossen, nachdem er einen bewaffneten Angriff, insbesondere auf Shisha-Cafés, organisiert hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, bei dem Fehler des Angreifers sei „erkannt worden, dass er mit tiefen rassistischen Gefühlen begangen wurde“.
AFP, ETO, HS
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