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Verordnung zur Beendigung des Kabelsalats in der EU

Die im Juni von den Ländern der Europäischen Union (EU) vereinbarte gesetzliche Regelung zur Verwendung von Standard-Ladekabeln des Typs USB-C in Mobiltelefonen, Tablets und Digitalkameras wurde im Europäischen Parlament (EP) angenommen. Bei der Abstimmung im Parlament stimmten 602 Abgeordnete mit „Ja“, 13 mit „Nein“, während sich 8 Abgeordnete der Stimme enthielten.

Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments steht dem Inkrafttreten der gemeinsamen Ladekabelanwendung kein rechtliches Hindernis mehr entgegen. Gemäß der im Juni getroffenen Vereinbarung soll die Implementierung von Standard-Ladekabeln bis Ende 2024 in Kraft treten. Im Frühjahr 2026 ist die Umstellung auf ein gemeinsames Ladekabel für Laptops geplant.

Mit der Verordnung will die Europäische Union Kabelsalat vermeiden und weniger Elektroschrott erzeugen. Im Zusammenhang mit der Entscheidung wurde festgestellt, dass in Europa jedes Jahr durchschnittlich eine halbe Milliarde neue Ladegeräte verwendet werden, wodurch 11.000 bis 13.000 Tonnen Elektroschrott anfallen. Mit der Neuregelung wird davon ausgegangen, dass die Ausgaben der Verbraucher um 250 Millionen Euro pro Jahr sinken. In der kabellosen Ladetechnik sollen bis 2024 gemeinsame Regeln gelten.

„Bremsen Innovation“

Unter den Elektronikherstellern dürfte Apple am stärksten von der Regulierung betroffen sein. Apple hat in der Vergangenheit erklärt, dass die Anwendung Innovationen verschwendet und den Elektroschrott noch mehr erhöht. Der deutsche Digitalisierungsverband Bitkom kritisierte dagegen, dass die kabellose Ladetechnik an Gewicht zunehme und der Einsatz von USB-C-Ladekabeln in elektronischen Geräten „insbesondere die Innovation dämpfe“.

Anna Cavazzini vom Grünen Cluster des Europäischen Parlaments erklärte, das Ziel sei es, „den Kabelsalat in den Schubladen zu verhindern“, und erklärte, dass das Gesetz im Falle des technologischen Fortschritts schnell aktualisiert werden könne.

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments wird die gesetzliche Regelung dem Europäischen Rat gemäß dem Verfahren zur Zustimmung vorgelegt. Die Mitgliedstaaten haben eine Frist von 12 Monaten, um EU-Vorschriften in ihre nationalen Rechtssysteme zu integrieren.

Reuters, dpa, AFP/BO, UK

DW

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