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Den Weg für die Einwanderung nach Deutschland öffnen

Seit den Turbulenzen an den Flughäfen im vergangenen Sommer wegen des Personalmangels in Deutschland arbeitet die Regierung mit Hochdruck an einem neuen Fachkräftemigrationsgesetz. Der Gesetzentwurf, der den Rahmen der Verordnung absteckt, wurde heute im Ministerrat schließlich angenommen, und es wurde angekündigt, dass der Gesetzentwurf im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten soll.

In den Stellungnahmen der Ministerinnen und Minister, die heute das Arbeitsmigrationsgesetz eingebracht haben, wurde darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird und bis 2035 7 Millionen qualifizierte Fachkräfte verloren gehen, dazu noch die Rentnerinnen und Rentner. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck wies darauf hin, dass die demografische Entwicklung in Deutschland seit Jahren bekannt sei, aber aus irgendwelchen Gründen kein Zuwanderungsgesetz zu diesem Thema erlassen werden könne. Habeck machte auf den Ernst der Lage aufmerksam: „Allein im Bereich Informatik fehlen 100.000 Mitarbeiter, im Bereich Solar- und Windkraft mehr als 200.000.“

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Ökonomie wird die Zahl der ausgebildeten Fachkräfte, die 2020 noch bei 43 Millionen 500 Tausend lag, bis 2040 auf 38 Millionen zurückgehen. Die Handwerkskammern in Deutschland betonen, dass allein in den eigenen Branchen 250.000 Arbeitskräfte fehlen und fordern dringende Maßnahmen.

Andrea Nahles, Leiterin der Bundesagentur für Arbeit, der für Deutschland zuständigen Agentur für Arbeit, erklärt, dass die Standards, die Deutschland heute hat, ohne 400.000 qualifiziertes Personal pro Jahr nicht gehalten werden können und dass Verbesserungen schnell vorgenommen werden sollten.

Wer kann aus Ländern wie der Türkei kommen?

Grundlage des Rahmenentwurfs ist die heute in den Ministerrat kommende Verordnung zur Erleichterung der Fachkräftemigration nach Deutschland. Die Regelung erleichtert Menschen mit Berufs- oder Hochschulabschluss, Vorkenntnissen der deutschen Sprache, Berufserfahrung, vorzugsweise mit Deutschlandbezug und einem bestimmten Alter die Einreise nach Deutschland. Tatsächlich trat im März 2020 in Deutschland eine gesetzliche Regelung zur Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften von außerhalb der EU in Kraft, die jedoch keine Vorteile brachte, da sie in die Pandemiezeit fiel. Darüber hinaus verhinderten trotz der Verbesserungen die Bürokratie bei der Sicherstellung der Gleichwertigkeit der Diplome und Probleme bei Wetten wie Sprachkenntnisse Fortschritte.

Der heute ins Kabinett gekommene Entwurf ermöglicht es, das Gleichwertigkeitsverfahren eines Berufs- oder Hochschulabschlusses in Deutschland unter selbstverständlichen Voraussetzungen abzuschließen. So kann beispielsweise ein qualifizierter Arbeitnehmer kommen, der eine 2-jährige Berufsausbildung in einem Land außerhalb der EU, wie der Türkei, absolviert hat, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich gesammelt hat und eine Stelle in Deutschland gefunden hat und ohne offizielle Anerkennung der Diplomgleichwertigkeit in Deutschland arbeiten.


Durch die geplante gesetzliche Regelung entfällt auch die Pflicht des Fachpersonals zur Tätigkeit im eigenen Bereich. Foto: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Die Verordnung gibt Unternehmen erweiterte Befugnisse, beispielsweise in Bezug auf Vorkenntnisse in der deutschen Sprache. In Deutschland hatten Wirtschaft und Industrie jahrelang darauf gedrängt, ihnen die Entscheidung zu überlassen, welches Element für sie geeigneter sei, aber es wurde nicht akzeptiert. Das neue Gesetz gibt ihnen diesbezüglich mehr Handlungsspielraum.

Ein weiterer wertvoller Aspekt der neuen Regelung ist, dass eine qualifizierte Person nicht mehr in ihrem eigenen Bereich arbeiten muss.

Auch das jährliche Grundeinkommen, eines der größten Hemmnisse für die Ankunft von Abiturienten in Deutschland, wird gesenkt. Wer also nach Deutschland kommen möchte und sogar einen Job findet, wird keine Probleme haben, nur weil sein Einkommen unter der Grundgrenze liegt.

Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der Architekt des Gesetzes, sagte: „Mit dem Gesetz, das wir heute vorgelegt haben, gehen wir einen großen und wertvollen Schritt. Wie bisher können wir die Zuwanderung nicht der Bürokratie überlassen Wir müssen uns bemühen, Arbeitskräfte für Deutschlands Wohlstand und Wirtschaftswachstum zu holen. Wir müssen die Zuwanderung qualifizierten Personals fordern. Sonst gibt es keine Garantie für Wohlfahrt und soziale Sicherheit“, sagte er.

Der Minister betonte, dass es weltweit rund 100 Millionen deutschsprachige Menschen gibt, von denen 83 Millionen tatsächlich in Deutschland leben, und unterstrich auch, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Zuwanderung in das Land nicht sehr vorteilhaft sei.

Stellenausschreibungen werden auf der internationalen Stellenbörse bekannt gegeben

Die erste Migrationsberatung für Fachkräfte, die nach Deutschland kommen wollen, erfolgt im eigenen Land. Mit der gesetzlichen Regelung ist geplant, die Visumverfahrenszeiten für umgeschultes Personal zu beschleunigen. Eine weitere Neuerung ist, dass Arbeitnehmer, die einen Abschluss haben und „großes Potenzial sehen“, ein Visum für 6 Monate erhalten können, um nach Deutschland zu kommen und einen Job zu suchen. Die wertvollste Bedingung ist hier die Selbsterhaltungsregel. Es wird ein System implementiert, bei dem nach Kriterien wie Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Zugehörigkeit zu Deutschland Punkte an die Incoming Person vergeben werden. Die Details, wie genau das Punktesystem funktionieren wird, werden jedoch voraussichtlich nach Inkrafttreten des Entwurfs geklärt.

Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland werden auch auf offiziellen Seiten wie „Make it in Germany“ in einer für internationale Bewerbungen offenen Form ausgeschrieben. Auf diese Weise sollen Personen, die sich aus verschiedenen Ländern bewerben möchten, schneller informiert werden.

Die Expansion auf den Balkan weitet sich aus

Die Regierung strebt an, das erforderliche Kontingent für einen bestimmten Zeitraum festzulegen und Personal ins Land zu holen, in Bereichen, die keine Qualifikation erfordern und die Hilfskräfte erfordern. Dafür sieht die im Entwurf vorgesehene Regelung vor, ein Gehalt in Höhe des tariflich garantierten Einkommens zu zahlen. In dieser Form soll der Markt davor bewahrt werden, zu einem Niedrigpreissegment zu werden.

Auch das sogenannte Westbalkan-Arrangement, das seit 2016 für Staatsangehörige Albaniens, Bosniens, des Kosovo, Nordmazedoniens, Montenegros und Serbiens eine Erwerbstätigkeit in Deutschland vorsieht und 2023 ausläuft, wird unbefristet gestellt. In der Verordnung wird angestrebt, die für zukünftige Personen festgelegte Quote von 25.000 Personen pro Jahr zu erhöhen. Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich auf weitere Länder ausgeweitet werden.

Gegen die Hauptopposition

Schätzungen zufolge wird die Zahl der ausgebildeten Beschäftigten, die bei rund 43 Millionen liegt, aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland bis 2040 auf 38 Millionen zurückgehen.

In Deutschland üben Arbeitgeber und Industrie seit langem Druck auf die Regierung aus, die Arbeitsmigration ins Land zu erleichtern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) teilte mit, dass viele Unternehmen aufgrund fehlender Beschäftigung keine Ausschreibungen erhalten und ihr Arbeitstempo reduziert hätten. Vorstandsvorsitzender Peter Adrian sagte in seinem Statement gegenüber dpa, man glaube, dass es mit dem neuen Artikel einfacher werde, qualifiziertes Personal aus Nicht-EU-Staaten zu rekrutieren. Laut Adrian ist die Personallücke nach den Stromkosten das zweitgrößte Problem der Unternehmen in Deutschland.

Die Christliche Einheitspartei (CDU/CSU), die Zuwanderung nach Deutschland immer misstrauisch gegenübersteht, kritisiert die Neuregelung. Der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz plädiert dafür, vor der Rekrutierung von Personal außerhalb der EU und der Vorbereitung einer neuen Zuwanderung darauf zu achten, Ausländer, die im Land nicht erwerbstätig sein können, ins Arbeitsleben zu holen.

DW

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