Werbung

Ablehnung von Bergbaugenehmigungsfällen in Akbelen

Zwei Klagen bezüglich der Bergbaubetriebsgenehmigung und -lizenz, die der Limak Holding und der Tochtergesellschaft der IC Holding, YK Güç, im Akbelen-Wald im Milas-Bezirk von Muğla erteilt wurden, wurden entschieden. Das 1. Verwaltungsgericht von Muğla, das ihren Fall abwies, argumentierte, dass ein „öffentliches Interesse“ an der Errichtung einer Mine im Wald bestehe.

YK Güç, eine gemeinsame Tochtergesellschaft der Limak Holding und der IC Holding, erhielt am 28. November 2020 vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft die Genehmigung für den Betrieb eines Tagebaus im Akbelen-Wald. Auch die Forstverwaltung von Milas traf am 21. April 2021 eine ähnliche Entscheidung für das Unternehmen. Anschließend wurden trotz aller Einwände Tausende Bäume für den geplanten Tagebau gefällt, um zwei Wärmekraftwerke von YK Power mit Brennstoff zu versorgen. Juristische Personen und Einwohner der Region, darunter die Anwaltskammer Muğla und die Gemeinde Milas, erklärten, dass der fragliche Prozess gegen die Verfassung verstoße, und legten die Entscheidung der Justiz vor. Das Ministerium für Energie und konventionelle Ressourcen intervenierte auch in der Klage gegen die Generaldirektion für Forstwirtschaft (OGM) und das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft.

„Wir haben Vorsichtsmaßnahmen getroffen“ Verteidigung von YK Güç

In seiner Verteidigung im Rahmen des Dokuments machte die beklagte OGM geltend, dass bei der an YK Güç erteilten Bergbaugenehmigung das „öffentliche Interesse“ berücksichtigt worden sei und kein Gesetzesverstoß vorliege. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft stellte außerdem fest, dass „für das Lizenzgebiet eine Forstgenehmigung erteilt wurde“ und beantragte die Ablehnung des Falls.

YK Güç, der neben den Ministerien an dem Dokument beteiligt war, behauptete, dass im Rahmen des Projekts die notwendigen Vorkehrungen in Bezug auf Umwelt und öffentliche Gesundheit getroffen worden seien. Darüber hinaus behauptete das Unternehmen, dass an der von öffentlichen Institutionen erteilten „offenen Betriebserlaubnis“ nichts illegal sei. Das Ministerium für Energie und konventionelle Ressourcen erklärte außerdem, dass „der Fall, der unfair ist und keine rechtliche Grundlage hat, abgewiesen werden sollte“.

Akbelen ist nicht der erste | Für wen wurden die Bäume gefällt?

Um dieses Bild anzuzeigen, aktivieren Sie bitte JavaScript und erwägen Sie ein Upgrade auf einen Webbrowser, der HTML5-Videos unterstützt

Die in den Fall verwickelten Massenorganisationen und klagenden Bürger betonten, dass es im Akbelen-Wald zu einer irreversiblen ökologischen Zerstörung kommen werde, wenn dem Unternehmen nicht gesagt werde, dass es „stoppen“ werde. Es wurde erklärt, dass die dem Unternehmen erteilte Erlaubnis ebenfalls widerrufen werden sollte.

Die Entscheidung wurde gerade bekannt gegeben

Der Fall bezüglich der Aufhebung der Bergbaubetriebsgenehmigung im Akbelen-Wald wurde am 11. Oktober verhandelt. Die Entscheidung wurde am 12. Oktober getroffen und die Anwälte wurden kürzlich benachrichtigt.

In seiner Entscheidung lehnte das 1. Verwaltungsgericht Muğla den Fall ab. In der einstimmigen Entscheidung kam man zu dem Schluss, dass das Bergbauprojekt von YK Güç „nicht gegen das öffentliche Interesse verstößt“. In der Entscheidung, in der festgestellt wurde, dass in der für das Waldgebiet erteilten Genehmigung kein Verstoß gegen die Gesetzgebung vorliege, heißt es: „Das streitige Waldgebiet wird derzeit von der Forstverwaltung von Milas für die industrielle Holzproduktion betrieben (. ..) Die Rotkiefern gehören zu den Gebieten für Produktionszwecke, 16 des Forstgesetzes.“ „Es gehört nicht zu den außergewöhnlichen Waldgebieten, die ausdrücklich in Artikel . erwähnt werden, es gibt keine Informationen oder Dokumente, die darauf hinweisen, dass dieses Gebiet innerhalb des Waldgesetzes liegt.“ Umfang der besonderen Verteidigungsgebiete auf der Grundlage verschiedener Sonderartikel, und auch hier wurde keine Situation festgestellt, die der Erteilung einer Waldgenehmigung im Hinblick auf die vorhandene Waldflora entgegensteht …“ Seine Worte wurden einbezogen.


Protestbewegung in İkizköy Foto: Ikizköy-Umweltausschuss

In Übereinstimmung mit dem erstellten Sachverständigengutachten kam das Gericht zu dem Schluss, dass es in der Nähe des Gebiets, in dem die Mine eröffnet werden sollte, Olivenbäume gab, der Staub aus der Mine jedoch nicht so stark sein würde, dass er die Entwicklung der Olivenhaine beeinträchtigen würde. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass sich diese Situation nicht auf die landwirtschaftlichen Flächen auswirken würde, und hieß es: „Der mögliche Schaden an den landwirtschaftlichen Flächen wird auf die Auswirkungen von Staub beschränkt sein, der während des Betriebs der Mine, wie Aushubarbeiten, Sprengungen usw., entsteht.“ Transport des abgebauten Minerals (…) Es wird davon ausgegangen, dass es durch den Einsatz anderer Techniken wie Bewässerung innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben kann und das Unternehmen keinen Zugang zu Oberflächengewässern hat.“ „Es wurde festgestellt, dass es der Umgebung keinen Schaden zufügt Hauptgrundwasserleiter und dass keine Situation vorliegt, die der Erteilung der streitgegenständlichen Forstgenehmigung entgegenstehen würde …“

Im Sanierungsprojekt wurden keine fehlenden Elemente festgestellt

Das Verwaltungsgericht stellte außerdem fest, dass die YK Güç erteilte Lizenz für das betreffende Gebiet bis 2041 gültig sei und dass der Kohletagebau nicht in den Geltungsbereich der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) falle. Beim UVP-Prozess geht es darum, die Auswirkungen eines Projekts auf die Natur zu diskutieren.

Das 1. Verwaltungsgericht von Muğla erklärte, dass es für YK Güç verpflichtend sei, nach der Kohleförderung im Akbelen-Wald die notwendige Sanierung durchzuführen, und stellte in diesem Zusammenhang keine fehlenden Elemente in dem vom Unternehmen vorbereiteten Sanierungsprojekt fest. In der Entscheidung heißt es: „Es wurde der Schluss gezogen, dass im Verfahren zur Erteilung der fraglichen offenen Forstgenehmigung keine Situation vorliegt, die der Gesetzgebung und dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft.“

Ablehnung im Lizenzfall

Andererseits wurde am selben Tag über den Fall von 37 Antragstellern bezüglich der Bergbaubetriebslizenz entschieden, die die Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten YK Güç erteilt hatte. Das 1. Verwaltungsgericht von Muğla kam in seiner einstimmigen Entscheidung vom selben Tag zu dem Schluss, dass „kein Gesetzesverstoß vorliegt“. Aus diesem Grund entschied das Gericht, den Fall abzulehnen. Gegen Entscheidungen gegen die Bewohner der Region ist Berufung möglich.


Die Polizei ging gegen die Demonstranten vor (29.07.2023)Foto: Umit Turhan Coskun/NurPhoto/picture Alliance

Anwälte gehen in Berufung

İsmail Hakkı Atal, einer der Anwälte der İkizköy-Bevölkerung, sagte in seiner Erklärung gegenüber der DW Türkisch, dass sie Berufung einlegen würden. „Die Gesetze und die Verfassung wurden in diesem Fall missachtet“, sagte Anwalt Atal und fuhr fort: „Ich bin davon ausgegangen, dass der Fall auf diese Weise abgeschlossen wird, weil wir von der abhängigen Justiz nichts mehr erwarten können. Da es keinen Zusammenhang mit ihnen gab.“ Bei dieser Entscheidung sagten sie, es bestehe ein öffentliches Interesse. Es stellt sich heraus, dass hier ein öffentlicher Nutzen besteht.

Was ist passiert?

Die Bewohner von İkizköy und Umweltaktivisten kämpfen seit vier Jahren für den Schutz von Akbelen. Trotz aller Reaktionen und Aktionen wurde jedoch seit dem 24. Juli mit Gendarmerieteams und TOMAs die Abholzung im Wald durchgeführt. Immer wieder wurden Umweltschützer und Anwohner festgenommen, die sich dem widersetzen wollten. Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft am 28. November 2020 erteilte Genehmigung ebnete den Weg für das Fällen von Bäumen. Als Grund für die Genehmigung, die 740 Hektar Wald im Tagebau umfasste, wurde die Bereitstellung von Brennstoffen für das Wärmekraftwerk Yeniköy Kemerköy angegeben. Die Baumfällung löste im ganzen Land Reaktionen aus. Auch der von der Opposition in der Großen Nationalversammlung der Türkei auf der Generalversammlung eingereichte Antrag, die Baumfällung in der Region zu stoppen, wurde mit den Stimmen der AKP- und MHP-Abgeordneten abgelehnt. Die Container und Zelte in Akbelen, in denen die Bemühungen fortgesetzt wurden, wurden am 12. September von autorisierten Institutionen entfernt.

D.W.

About admin

Check Also

Berufungsgericht hebt Weinsteins Verurteilung auf

Die 23-jährige Haftstrafe des ehemaligen Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung und grober sexueller Nötigung wurde vom Berufungsgericht des Staates New York aufgehoben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert