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Abschiebungsbeschluss für iranischen Flüchtling Elyas erlassen

Zwei russische und portugiesische Staatsbürger im Abschiebezentrum Urfa stimmten bereitwillig der Rückführung zu. Der LGBTI+-Aktivist Elyas Torabibaeskendari, dem angeblich die Gefahr des Todes droht, wenn er in den Iran zurückgeschickt wird, wird über seine Anwälte Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Andererseits wurde für Torabibaeskenderi ein Verwaltungshaftbeschluss mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten erlassen. Sein Anwalt, Mustafa Vefa, sagte, dass auch gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt werde.

In einer Erklärung gegenüber DW Turkish sagte Vefa: „Einwände werden in der Regel innerhalb von drei Tagen gelöst. Dieser Prozess kann jedoch schneller voranschreiten. Wenn das Strafgericht des Friedens unseren Einspruch akzeptiert, kann Elyas innerhalb von drei Tagen freigelassen werden. Wenn der Einspruch vorliegt.“ „Wenn er abgelehnt wird, bleibt er sechs Monate im Abschiebelager. Er kann festgehalten werden“, sagte er.

Es wurde bekannt gegeben, dass die Abschiebungsentscheidung aufgrund eines Widerstands gegen das Gesetz Nr. 2911 über Versammlungen und Showmärsche getroffen wurde. Rechtsanwalt Mustafa Vefa erinnerte daran, dass Elyas festgenommen wurde, als er in Nişantaşı aus dem Taxi stieg, und sagte: „Es gab weder eine Show noch einen Marsch. Sobald Elyas aus dem Taxi stieg, wurde er aufgrund seiner Kleidung festgenommen.“

Anwalt Mustafa Vefa erklärte, dass Elyas nicht zurückgeschickt werden könne, bis das Verfahren gegen seine extraterritoriale Entscheidung abgeschlossen sei, und sagte: „Jedes Verhalten, das im Widerspruch dazu steht, ist nicht legal.“

DW/AT,HS

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