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Bedingte Familienansicht von Kindern im Gefängnis

Der von Präsident Recep Tayyip Erdoğan am 2. März 2021 angekündigte Aktionsplan für Menschenrechte wurde den Kindern in Gefängnissen ausgehändigt. In dem am 30. April 2021 veröffentlichten Umsetzungskalender wurden diese Zusagen wie folgt in der „to do in the first month“-Liste aufgeführt.

– Kinder in Gefängnissen werden alle Interviews mit ihren Besuchern in Form von „offener Sicht“ führen.

– Inhaftierte Kinder erhalten die Möglichkeit, einen „Familienblick“ zu haben.

– Verurteilte und Häftlinge können die Personen auf der Besuchsliste ändern.

– Behinderte Strafgefangene/Häftlinge erhalten die Möglichkeit, ihre Besuche in Begleitung einer Begleitperson oder in Form eines offenen Blickes zu machen.

– Kinder im Alter von 0-6 Jahren, die bei ihren verurteilten/inhaftierten Müttern wohnen, werden während der offenen Besichtigung zu ihren Verwandten und Müttern gebracht.

Um Mitternacht geändert

Trotz des Ablaufs eines Monats wurden die betreffenden Versprechen jedoch nicht erfüllt. Nach den gestrigen Nachrichten von DW Turkish hat das Justizministerium um Mitternacht eine Verordnungsänderung im Amtsblatt vorgenommen und einige der Aktivitäten des Plans in Kraft gesetzt.

In der Verordnung zur Änderung der Straf- und Strafvollzugsverordnung wurde das Recht jugendlicher Straf- und Strafgefangener eingeführt, alle ihre Sitzungen jederzeit in offener Form abzuhalten.

In der Verordnung, die auch die Möglichkeit für Familienbesuche bei Kindern vorsieht, „haben jugendliche Strafgefangene und Inhaftierte spätestens einmal im Monat drei bis vierundzwanzig Stunden mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder mit ihren Eltern oder Geschwistern in der Anstalt oder ihren Nebengebäuden für solche Besuche Eine Belohnung für Familientreffen kann in dem für den Arbeitnehmer reservierten Teil und ohne die enge Überwachung des Arbeitnehmers gewährt werden.

In der Verordnung wurde der Umfang dieses Rechts wie folgt geregelt:

– Gefangene Kinder können Familiengespräche mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder mit ihren Eltern und Geschwistern führen, ohne dass das Vollzugspersonal in der Anstalt oder ihren Nebengebäuden engmaschig beaufsichtigt wird.

– Es kann sichergestellt werden, dass die Familien der Kinder an den Feierlichkeiten oder Gedenktagen oder Geburtstagen innerhalb der Jugendstrafanstalt teilnehmen.

– Anstelle der Sondergenehmigungen, die der Kindergefangene mangels Angehöriger nicht nutzen kann, kann ihm die Möglichkeit eingeräumt werden, den Tagesurlaub zu verbringen und nachts im Ausbildungshaus zu bleiben, bis zu dem Tag, den die Anstaltsleitung festlegt angemessen, in der Provinz, in der sich das Ausbildungsheim befindet.

– Dem Gefangenen, der sich in der Kindererziehungsanstalt aufhält, kann gestattet werden, die Anstalt an einem Tag am Wochenende für einen Zeitraum zu verlassen, den die Anstaltsleitung für angemessen hält.

– Die im Kindererziehungszentrum untergebrachten Strafgefangenen können von den Angeboten öffentlicher Einrichtungen und Organisationen wie Jugendcamps oder Jugendzentren profitieren.

Guter Zustand nach Familienmeinung

Allerdings wurde die Bedingung „gut erzogen“ auferlegt, um das Recht auf Familienmeinung in Anspruch nehmen zu können. In der Verordnung wurden diese Regeln wie folgt aufgeführt:

– Mit seiner Einstellung und seinem Verhalten ein gutes Beispiel für andere Verurteilte und Häftlinge zu geben.

– Persönliche Entwicklung zu zeigen, indem Sie immer und aktiv an den Anpassungsaktivitäten teilnehmen, es sei denn, es liegt eine gültige Entschuldigung vor.

– Überlegenen Erfolg zu zeigen, indem Sie immer an Geschäfts-, Bildungs- und Schulungsaktivitäten teilnehmen, es sei denn, es liegt eine gültige Entschuldigung vor.

– Höchstes Augenmerk auf Sauberkeit, Ordnung und Schutz der persönlichen und gemeinschaftlichen Nutzungsbereiche in der Einrichtung und der dort befindlichen Gegenstände.

– Persönliche Entwicklung durch ständige und aktive Teilnahme an sozialen, kulturellen oder sportlichen Aktivitäten innerhalb oder außerhalb der Institution zu zeigen.

– Bereitschaft, die für die Aufrechterhaltung des Funktionierens der Institution erforderlichen internen Dienstleistungen der Institution zu erbringen und große Anstrengungen zu unternehmen.

– Abhängigkeit von Drogen, Alkohol oder Zigaretten und Fortschritte in diesem Bereich durch die Teilnahme an Schulungs- oder Behandlungsprogrammen, die von der Einrichtung durchgeführt werden, um diese Abhängigkeit loszuwerden.

– Sicherstellen, dass eine rechtswidrige Handlung, die die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden könnte, aufgedeckt wird.

– Sich durch regelmäßige Benutzung der Bibliothek um seine eigene persönliche Entwicklung bemühen.

Offene Sicht auf Kinder, die bei ihrer Mutter bleiben

Mit der Änderung der Verordnung wurde es auch erlaubt, die bei ihren Müttern/Strafgefangenen lebenden Kinder im Alter von 0-6 Jahren während der offenen Versammlung an ihre Angehörigen und Mütter abzugeben. Darüber hinaus können die Anträge von weiblichen Strafgefangenen oder Inhaftierten, die Kinder bei sich haben, weiterhin in Form einer offenen Stellungnahme mit ihren Ehepartnern, Nachkommen und Vorgesetzten gestellt werden.

Drei-Personen-Besucherliste kann geändert werden

In dieser Mitte wurde in einer zweiten im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungsänderung der Satz „Sträflinge und Häftlinge können die Personen auf der Besuchsliste ändern“ im Aktionsplan erfüllt. In der Verordnung ist festgelegt, dass die dreiköpfige Besucherliste in folgenden Fällen geändert werden kann:

„Sträflinge und Häftlinge, mit Ausnahme der in Absatz 1 aufgeführten, müssen die Vor- und Nachnamen ihrer drei Besucher mitteilen, wenn sie deren Adressen kennen. Besucher, deren Namen bekannt gegeben werden, aber in obligatorischen Fällen wie Tod, schwerer Krankheit, Naturkatastrophe, Verlegung des Verurteilten oder Häftlings oder ein Wohnsitzwechsel, der den Besuch des Besuchers verhindert, oder wenn der Besucher nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum des letzten Besuchs zu Besuch kommt eine Untersuchung über die Besucher, ob gegen ihren Besuch Einwände bestehen.“

Alican Uludag

© Deutsche Welle Englisch

DW

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