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Beim Passagier wurden 455.000 Euro beschlagnahmt

Die 455.000 Euro, die ein 66-jähriger Passagier am deutschen Flughafen München mitführte, wurden beschlagnahmt, weil er sie nicht beim Zoll gemeldet hatte.

Wie deutsche Zollbeamte mitteilten, gab der Passagier beim Passieren der Sicherheitsschleuse an, etwa 300 Euro bei sich gehabt zu haben. Bei der Kontrolle wurde bei dem Rentner kein Geld mehr gefunden. Doch nachdem er die Sicherheitskontrolle bestanden hatte, gab eine unbekannte Person dem Mann beim Einsteigen in das Flugzeug ein Handgepäck. Bei der erneuten Kontrolle wurden im Gepäck 455.000 Euro in 20- und 50-Banknoten gefunden. Zollbeamte beschlagnahmten das Geld und leiteten ein Verwaltungsverfahren gegen den Passagier ein, um ein Bußgeld zu verhängen.

Pressesprecherin der Hauptzollverwaltung München, Marie Müller, sagte, die Person habe keine Angaben zu den Wegen der Geldbeschaffung gemacht. Nach Angaben der Zollbeamten dauern die Ermittlungen zu dem Vorfall vom 19. November 2023 an.

Deutsch BildDie Zeitung schrieb, dass der Passagier ein Ukrainer sei und angehalten worden sei, als er mit einer Lufthansa-Maschine nach Larnaca, Zypern, fliegen wollte.

Bei Reisen von außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland oder von Deutschland ins außerhalb der EU müssen Geld, Papiere oder Gold im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden. Diese Verpflichtung wird den Passagieren auferlegt, illegale Geldbewegungen zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Kriminalität zu verhindern. Wer sich nicht an dieses Gesetz hält, kann in Deutschland mit einem Bußgeld von bis zu 1 Million Euro rechnen. Ist das ermittelte Bußgeld geringer als das eingezogene Geld, kann dem Passagier ein Teil des Geldes zurückerstattet werden.

Im Juni 2016 wurden am Münchner Flughafen 444.000 Euro von einer Person beschlagnahmt, die im Begriff war, in die Türkei zu reisen.

DW, AFP/EC, HT

D.W.

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