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Boxen im Ausland und beim Zoll werden am 27. April eingerichtet

Die Wähler in der Türkei gehen am Sonntag, den 14. Mai zu den Wahlurnen für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen. Für mehr als 6,5 Millionen im Ausland lebende türkische Staatsbürger gehen sie vor der Türkei etwa zwei Wochen lang in ihren Herkunftsländern zur Wahl. Gemäß dem vom Obersten Wahlrat bekannt gegebenen Kalender beginnt der Wahlprozess im Ausland und an den Zolltoren am Donnerstag, den 27. April und endet am Dienstag, den 9. Mai 2023.

Kommt es im ersten Durchgang der Präsidentschaftswahl zu keinem Ergebnis, findet am Sonntag, 28. Mai, die zweite Variante der Wahl statt. Am 20. Mai beginnt der Abstimmungsprozess im Ausland und an den Zolltoren in der zweiten Medizin. Das Wahlverfahren für das zweite Geschlecht in den im Ausland einzurichtenden Wahllokalen endet am 24. Mai.

In diesem Zusammenhang haben in Deutschland mit rund 1,5 Millionen Wahlberechtigten die Wahlvorbereitungen begonnen. In Deutschland wird in 13 Konsularbezirken gewählt. Das Wahlverfahren wird in Zelten durchgeführt, die in den Höfen der Konsulatsgebäude mit geeigneten physischen Bedingungen aufgestellt sind. Die Konsulate, die weder einen Innenhof noch ausreichend Platz haben, mieten einen Saal und bauen ihn zu einem Wahlzentrum um.

Lediglich der Wahlvorgang wird in Wahlzentren im Ausland durchgeführt. Die Stimmzettel werden dann in versiegelten Säcken zur Auszählung in die Türkei geschickt.

Stimmen werden in Konsulaten in verschlossenen Räumen aufbewahrt

Kazım Sarıkaya vom CHP-Landesverband Nordrhein-Westfalen, der zuvor als Mitglied des Wahlvorstands des Überseebezirkswahlratspräsidiums in Köln tätig war, informierte DW Turkish über das Wahlverfahren im Ausland.

Sarıkaya erklärte, dass sich der Prozess nicht sehr von dem in der Türkei unterscheide, aber die Verantwortung der Mitglieder des Wahl- und Urnenausschusses aufgrund der Dauer des Wahlprozesses von mehr als einem Tag zugenommen habe, erklärte Sarıkaya, wie der Prozess funktioniert:

„Zunächst wird innerhalb des Generalkonsulats der Wahlrat gebildet. Diese Delegationen werden von den Generalkonsuln in Deutschland und einem Stellvertreter geleitet. Ihre Aufgabe ist es, für Eintracht zu sorgen. Wahlen werden von Wahlurnenausschüssen durchgeführt ein Führer, ein Beamter und ein Mitglied, und die meisten Stimmen bei der letzten Wahl. Das Feld besteht aus den von den drei Parteien festgelegten Namen. Da die Beamten in Deutschland hauptsächlich Geistliche sind, sind die Imame meistens in diesen Delegationen.“


Kazım Sarıkaya, CHP-Mitglied des Präsidentschaftswahlausschusses des Overseas District Election Council Foto: Tuncay Yildirim/DW

Die Mitglieder des Wahlurnenausschusses haben die Pflicht, den Wahlvorgang zu überwachen, die Umschläge zu zählen, die Umschläge in Säcke zu stecken und nach Beendigung des Wahlvorgangs aufzubewahren und am Ende des Vorgangs den Beamten aus der Türkei zu übergeben. Sarıkaya wies darauf hin, dass die Säcke nach ihrer Versiegelung in einem speziellen Raum in den Konsulaten aufbewahrt wurden, und sagte, dass an der Tür dieses Raums spezielle Schlösser angebracht seien, die nur vom Wahlratsvorsitzenden und den von ihm ernannten Ratsmitgliedern geöffnet werden könnten die Parteien. Sarıkaya sagte: „Zum Beispiel gibt es vier Schlösser an der Tür und jedes dieser Schlösser hat unterschiedliche Schlüssel. Damit es geöffnet werden kann, müssen diese vier Personen gleichzeitig da sein. Wenn eine fehlt, wird diese Tür es tun nicht offen.“

Sarıkaya erklärte, dass sie während ihrer Mitgliedschaft im Wahlurnenausschuss auf keine größeren Probleme gestoßen seien, die eine gesunde Durchführung von Wahlen verhindern würden, und sagte: „Der Abstimmungsprozess verläuft größtenteils ruhig. Einige Ratsmitglieder versuchten, die Wähler zu lenken, aber sie waren schnell niemand sollte sich um die Sicherheit der Stimmen Sorgen machen. Wir begleiten die Abstimmungen. Das heißt, am letzten Tag liefern wir die Stimmen getreulich in versiegelten Säcken an die YSK und Parteivertreter aus der Türkei im Flugzeug.“

Stimmabgabe im Ausland seit 2014

Mit der Präsidentschaftswahl 2014 konnten die Wähler im Ausland erstmals in ihren Ländern wählen. Diese Wahl wurde jedoch in begrenzten Zentren und nach Vereinbarung abgehalten. Diejenigen, die keinen Termin bekommen konnten, konnten nicht wählen. Bei den Wahlen und Abstimmungen (2015, 2017, 2018) der Folgejahre wurde das Ernennungssystem abgeschafft. Für die Wahl am 14. Mai ist keine Ernennung erforderlich.

Bei den am 24. Juni 2018 abgehaltenen Wahlen wurde die Zahl der registrierten Wähler auf 3 Millionen 44 837 festgelegt, aber 1 Million 525 279 von ihnen haben gewählt.

Nach Angaben des Außenministeriums aus dem Jahr 2019 leben mehr als 6,5 Millionen türkische Staatsbürger außerhalb der Türkei, davon 5,5 Millionen in westeuropäischen Ländern. Die Zahl der Wähler in Deutschland wird auf rund 1,5 Millionen geschätzt. Seit 1987 können im Ausland lebende türkische Staatsbürger an den am Zoll aufgestellten Wahlurnen wählen.

DW

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