Werbung

Bozdağ: Das 24. und 41. Element der Verfassung werden sich ändern

Justizminister Bekir Bozdağ kündigte an, den 24. und 41. Punkt der Verfassung bezüglich der Kopftuchverordnung zu ändern. Bozdag, TRT-Nachrichten„Es wird eine Anordnung geben, die sowohl den Kopf als auch den Kopf bedeckt“, sagte er in einer Erklärung gegenüber .

Bozdağ verteidigte, dass der Vorschlag der CHP an die Große Nationalversammlung der Türkei das Streben nach 50+1 Stimmen widerspiegele, indem er Stimmen von Menschen aus verschiedenen Bereichen einholte, und stellte fest, dass der Vorschlag der CHP nur Frauen abdeckt, die einen Beruf ausüben, und Studentinnen und öffentliches Personal ausschließt und andere Felder.

Bozdağ erinnerte daran, dass sie nach der „Verfassungsänderung“ von Präsident Recep Tayyip Erdoğan gegen den Gesetzentwurf der CHP mit der Arbeit begonnen hatten, und erklärte, dass beschlossen worden sei, Änderungen in der 24. Ausgabe der Verfassung vorzunehmen, die die Religions- und Gewissensfreiheit regelt, sowie in der damit verbundenen 41. Ausgabe zum Schutz der Familie. .

„Auch die 24. Ausgabe wird von CHP unterstützt“

Der Justizminister sagte: „Der 24. Punkt wird eine Verordnung sein, die die Rechte und Gesetze nicht nur unserer Frauen schützt, die ihren Kopf bedecken, sondern auch unserer Frauen, die unbedeckt sind. Ich glaube nicht“, sagte er.

In Bezug auf die am 41. Punkt vorzunehmende Änderung sagte Bozdağ: „Die Familie ist das Fundament der türkischen Gesellschaft. Wenn wir wollen, dass die türkische Gesellschaft und der Staat stark sind, muss die Familie stark sein. Nicht nur in der Türkei, sondern auch in In vielen Ländern wurde die Verfassung geändert, um die Familie zu schützen.“ nicht.

In Paragraf 41 der Verfassung „Die Familie ist das Fundament der türkischen Gesellschaft und basiert auf der Gleichberechtigung der Ehegatten“ gab es Debatten darüber, ob das Wort „Ehepartner“ in „Männer und Frauen“ geändert werden sollte soll künftig auch Eheschließungen außerhalb der Türkei verhindern.

DW/BK,BO

DW

About admin

Check Also

Berufungsgericht hebt Weinsteins Verurteilung auf

Die 23-jährige Haftstrafe des ehemaligen Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung und grober sexueller Nötigung wurde vom Berufungsgericht des Staates New York aufgehoben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert