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Brandstiftung bei Brand in Moschee in Mölln vermutet

Wie bekannt wurde, ist gestern in der Fatih Sultan Masjid, die der Türkisch-Islamischen Union für Religionsangelegenheiten (DITIB) angehört, in Mölln in Schleswig-Holstein ein Feuer ausgebrochen. Als gegen 17:50 Uhr der Feueralarm der Moschee ertönte, löschten die zum Einsatzort vorrückenden Feuerwehrgruppen das Feuer in kurzer Zeit. Die Polizei, die aussagte, das Feuer sei ausgebrochen, nachdem die Werbung an der Wandtafel im Korridor der Moschee Feuer gefangen hatte, vermutet Brandstiftung. Es wurde festgestellt, dass durch das Feuer niemand verletzt wurde, es entstand lediglich Sachschaden.

Möllns Gemeindevorsteher Ingo Schäper zeigte sich in einer Stellungnahme zutiefst bestürzt über den Vorfall. Der Bürgermeister der Gemeinde erklärte, dass die Stadtverwaltung in engem Kontakt mit der Polizei und den Moscheebeamten stehe, um innerhalb kurzer Zeit Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, und dass die Brandursache noch nicht ermittelt worden sei und sie vorsichtig handeln wolle diesbezüglich.

Jahrestag des rassistischen Zuzugs in Mölln rückt näher

Einer der wertvollsten Gründe, sich mit der Möglichkeit der Brandstiftung zu befassen, ist der nahende Jahrestag der Anschläge von 1992 in Mölln. Am 23. November 1992 starben Bahide Arslan, 51, und ihre Enkelkinder Ayşe Yılmaz, 14, und Yeliz Arslan, 10, in einem der beiden Gebäude, in denen Türken lebten, angezündet von zwei Neonazis. Neun Türken, die in den in Brand gesteckten Gebäuden lebten, wurden ebenfalls verletzt.

Die Täter, die zum Tatzeitpunkt 19 und 25 Jahre alt waren, wurden zum Tode von drei Menschen verurteilt. Der 19-jährige Neonazi wurde aufgrund seines Alters nach dem Jugendgesetz zu 10 Jahren Haft verurteilt und kam 7,5 Jahre später wieder frei. Der andere Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und nach 15 Jahren Haft freigelassen.

Der Anschlag in Mölln ging als einer der ersten rassistisch organisierten Brandanschläge nach der deutschen Wiedervereinigung in die Geschichte ein.

dpa,DW / HT,ET

DW

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