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Bürgergeld-Debatte in Deutschland: Absage von der CDU

Friedrich Merz, der Vorsitzende der CDU-Oppositionspartei, reagierte scharf auf den Antrag auf Bürgergeld, dessen Umsetzung die Bundesregierung zum 1. Januar in Deutschland vorbereitet.

In einer Erklärung auf seinem Twitter-Account äußerte Merz die Einschätzung, dass „aus dem eigenverantwortlichen Bürger nach und nach ein Hilfeempfänger wird“, wenn der Antrag in Kraft tritt. Merz sagte, nicht die „Eigenverantwortung“, sondern das Verständnis „des paternalistischen Staates, der zuerst nimmt und etwas von dem, was er genommen hat, zurückgibt“, stehe bei der Reform im Vordergrund.

Antwort der SPD

Von der SPD, dem großen Partner der Bundesregierung, gab es eine Reaktion auf die Äußerungen von Merz. Arbeitsminister Hubertus Heil warf Merz „Egoismus“ vor und sagte: „Was versteht Merz unter Eigenverantwortung? Seine Devise lautet: Wer an sich denkt, denkt auch an andere.“ „Was wir mit dem Bürgergeld anstreben, sind solide Garantien für diejenigen, die in die Zwangslage geraten“, sagte Heil.

Bundeskanzler Scholz hingegen zeigte sich optimistisch, dass die Praxis trotz Sperrung der CDU-Parteien zum 1. Januar in Kraft tritt. Er sei zuversichtlich, dass im Bundestag und im Abgeordnetenhaus eine ausreichende Mehrheit erreicht werden könne, sagte Scholz auf dem Parteitag in Berlin.

Was ist Bürgergeld?

Das geplante Einbürgerungsgeld des Bundes soll voraussichtlich ab dem 1. Januar das Sozialgeld (Harz IV) für Personen ersetzen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Ziel der Bewerbung sei es, sich auf die Stellensuche mit neuen Bildungschancen für die Betroffenen zu konzentrieren, teilte die Bundesregierung mit. Mit dem neuen Antrag ist vorgesehen, dass unverheirateten Arbeitslosen monatlich 502 Euro zur Verfügung gestellt werden. Geplant sind 451 Euro pro Partner für Verheiratete, 420 Euro für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren, 348 Euro im mittleren Alter von 6 bis 13 Jahren und 318 Euro für Kinder bis 5 Jahre.

Damit der Antrag in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Abgeordnetenhauses und anschließend des Bundestages. Die Verteilung der Sitze im Repräsentantenhaus des Bundesstaates deutet jedoch darauf hin, dass die Regierung möglicherweise nicht die erforderliche Stimmenzahl erreicht, um das Gesetz zu verabschieden. Die CDU kündigte ein Veto im Abgeordnetenhaus an, sollte der Gesetzentwurf den Bundestag passieren.

Der Gesetzentwurf wird dem Bundestag am 10. November in der Grundschule zur Abstimmung vorgelegt.

dpa, DW/BO, CA

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