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Bundesärztekammer kritisiert Cannabisgesetz

Der Vorsitzende der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, kritisierte das Cannabisgesetz der Regierung scharf. Reinhardt sagte in einer Stellungnahme in Berlin, es sei „äußerst unverantwortlich“, Jugendlichen über 18 Jahren den legalen Zugang zu Cannabis zu ermöglichen: „Dies dient nicht dem Jugendschutz.“

Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach entworfene und am Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf ermöglicht künftig auch Erwachsenen ab 18 Jahren den Besitz und Anbau von Cannabis in begrenztem Umfang. Darüber hinaus können die zu gründenden Cannabis-Clubs und ihre Mitglieder Cannabis untereinander teilen.

Reinhardt stellte fest, dass Cannabiskonsum große Risiken für die gesunde Entwicklung junger Menschen mit sich bringt, und warf Minister Lauterbach, der den Gesetzentwurf vorbereitet hat und auch Mediziner ist, entgegen dem Wissen vor. Reinhardt warnte, dass der Entwicklungsprozess des Gehirns erst im Alter von 25 Jahren abgeschlossen sei und dass der Konsum von Cannabis ab dem 18. Lebensjahr dieses Organ schädigen werde: „Diese Schäden sind dauerhaft und die Wirkung hält ein Leben lang an.“


Klaus Reinhardt, Vorsitzender der BundesärztekammerFoto: Wolfgang Kumm/dpa/picture Alliance

Reinhardt wies darauf hin, dass das Risiko für Psychosen, Depressionen oder Angststörungen bei Menschen in dieser Situation deutlich zunimmt, und führte aus, dass die neue Regelung auch Probleme im Sicherheits- und Justizbereich mit sich bringen werde.

Der Chef der Bundesärztekammer verwies auch auf mögliche Schwierigkeiten, die auf die Kontroll- und Sicherheitsbehörden zukommen werden. Mit seinen Worten argumentierte er, dass dies „den Verlust der staatlichen Kontrolle“ bedeute.

Anstelle einer teilweisen Legalisierung des Konsums und Anbaus von Cannabis schlug Reinhardt eine Drogenpolitik vor, die stärker auf Suchtprävention und Unterstützung für Abhängige abzielte. Gemäß dem Gesetzentwurf, der erst durch die Bundes- und Landesversammlungen verabschiedet werden muss, wird es möglich sein, in Wohnhäusern dreiwurzelige Cannabispflanzen anzubauen.

epd / TY,ET

DW

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