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Das Gesetz zur Umschuldung wurde veröffentlicht

„Das Gesetz über die Umstrukturierung einiger Forderungen und die Änderung bestimmter Gesetze, das die Möglichkeit bietet, die Forderungen im Zusammenhang mit dem Finanz- und Finanzministerium, dem Handelsministerium, der Sozialversicherungsanstalt (SGK), besonderen Provinzverwaltungen, Kommunen, Investitionsüberwachung und Compliance umzustrukturieren Ministerien (YIKOB)“ in der Türkei. “ Veröffentlicht im Amtsblatt. Gemäß dem mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan veröffentlichten umfassenden Umschuldungspaket für öffentliche Forderungen können Schulden vor dem 31. Dezember 2022 in 48 Raten beglichen werden. Es wird sichergestellt, dass Einkommen des vergangenen Jahres, die von den Steuerzahlern aus verschiedenen Gründen zu wenig oder nicht angegeben werden, innerhalb der offensichtlichen Verhältnisse und Beträge angegeben werden. Die Anträge auf Umschuldung beginnen am 31. Mai, die Zahlung der ersten Raten beginnt am 30. Juni.

Es wurde darauf hingewiesen, dass bei Vorauszahlung der umstrukturierten Schulden 90 Prozent des Betrags des Index der inländischen Erzeugerpreise aufgegeben werden, und wenn es sich bei der strukturierten Schuld um eine Verwaltungsstrafe handelt, ein Rabatt von 25 Prozent von der ursprünglichen Forderung gewährt wird.

Neben Schulden unter 2.000 Lire gegenüber Finanzämtern; Es wurde erklärt, dass die Strafpunkte der Fahrer für andere Verstöße als Alkohol-, Drogen-, Drift- und Kandidatenfahren ebenfalls gelöscht werden. Gemäß der Verordnung werden fast 10.000 zurückgenommene Lizenzen zurückgegeben.

Neue Regelungen für Erdbebenopfer

In dem neuen Artikel waren auch Regelungen für Erdbebenopfer vorgesehen. Demzufolge:

– Während vorgesehen ist, eine einmalige zusätzliche Steuer von 10 % von Unternehmenssteuerzahlern zu erheben, werden Steuerzahler in den vom Erdbeben betroffenen Provinzen von dem Anwendungsbereich ausgenommen.

– Von den Leistungen der Chefs zugunsten ihrer betroffenen Mitarbeiter werden keine Steuer- und Prämienabzüge vorgenommen.

– Für Hauseigentümer, die den Erdbebenbetroffenen ihre eigenen Häuser unentgeltlich zum Zwecke des Wohnens überlassen, entfällt die bisherige Miete.

– Steuer- und Abgabenanteile von durch das Erdbeben zerstörten oder schwer beschädigten Gebäuden und unbrauchbar gewordenen Fahrzeugen sowie allfällige Nebenforderungen dieser Forderungen werden erloschen und die von den Finanzämtern auf die Fahrzeuge gestellten Pfandrechte beseitigt .

– Erbschafts- und Schenkungssteuer wird in der Region erst Ende Juli erhoben.

– Die Pfandrechte an den unbrauchbaren Häusern und Fahrzeugen der Erdbebenopfer werden aufgehoben.

DW/SÖ,HT

DW

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