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Das Hindernis vor der Finanzhilfe für die HDP wurde aufgehoben

Das Verfassungsgericht (AYM) hat die im Rahmen des Schließungsverfahrens der Demokratischen Partei der Völker (HDP) getroffene Entscheidung aufgehoben, das Konto der Partei vorsorglich auf Staatshilfe zu sperren.

Als Ergebnis der mit Stimmenmehrheit getroffenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist das Problem, dass die HDP im Wahlprozess Staatshilfe erhält, ausgeräumt.

Gemäß der Gesetzgebung werden der HDP in diesem Jahr 539 Millionen TL an Finanzhilfe zur Verfügung gestellt, von denen 179 Millionen bis zum 10. Januar gelten.

Im Rahmen des HDP-Schließungsverfahrens forderte der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs, Bekir Şahin, die Sperrung der Konten der Partei mit Finanzhilfe mit der Begründung, dass „seine organischen Verbindungen mit der Terrororganisation fortbestehen und Finanzmittel an sie überwiesen werden eine terroristische Vereinigung“. Es wurde die Sperre beschlossen, die Beziehungen der Generalstaatsanwaltschaft zur HDP weitergeleitet, der Partei 30 Tage Zeit für die Verteidigung gegeben und das vorsorgliche Ersuchen nach Eingang der Verteidigung neu bewertet.

Oluç: Es ist wichtig, dass das Verfassungsgericht unsere Verteidigung berücksichtigt

Der stellvertretende Vorsitzende des HDP-Clusters, Saruhan Oluç, sagte in einer Erklärung nach der Entscheidung, dass das Verfassungsgericht sie aufgefordert habe, sich gegen den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts zu verteidigen, und dass sie sich auch selbst verteidigt hätten, „Die AYM ist offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass der Sperrantrag des Oberstaatsanwalts des Obersten Gerichtshofs nicht gesetzeskonform ist. Nach unserer Verteidigung prüfen wir das juristisch. Eine echte Entscheidung“, sagte er.


Saruhan OluçFoto: DW/K. Akyol

Oluç erklärte, dass der Generalstaatsanwalt des Kassationsgerichts zuvor zweimal eine Maßnahme beantragt und das Verfassungsgericht sie zweimal abgelehnt habe, und sagte: „Das Verfassungsgericht hielt die Stellungnahmen des Generalstaatsanwalts des Berufungsgerichts für nicht ausreichend. Es ist wichtig, darüber nachzudenken“, sagte er.

DW/BK,BO

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