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Der EGMR wird Kavalas Antrag vorrangig prüfen

Es wurde berichtet, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschlossen hat, dem zweiten Antrag von Osman Kavala, der seit 2017 im Gefängnis sitzt, Vorrang zu geben.

Die gesetzlichen Vertreter von Osman Kavala sind Prof. Başak Çalı und Prof. In der entsprechenden Erklärung von Philip Leach wurde bekannt gegeben, dass der EGMR dem zweiten Antrag von Kavala Priorität einräumte und die Fragen bekannt gab, die die türkische Regierung beantworten sollte, um den Antrag zu prüfen.

Dementsprechend leitete der EGMR Kavalas Antrag am 18. Januar am 21. März an die türkische Regierung weiter und forderte ihn auf, seine Verteidigung bis zum 16. Juli 2024 dem Gericht vorzulegen.

Mit seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2019 erklärte der EGMR, dass Kavalas Inhaftierung willkürlich sei und auf politischen Motiven beruhte, und entschied, dass er sofort freigelassen werden müsse. Nachdem die Türkei diesem Wunsch nicht nachgekommen war und Kavala nicht freigelassen hatte, leitete das Ministerkomitee des Europäischen Rates ein „Verletzungsverfahren“ gegen die Türkei ein.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass das Ministerkomitee des Europarats weiterhin die Umsetzung der Entscheidungen aus den Jahren 2019 und 2022 überwacht, die die sofortige Freilassung von Osman Kavala erfordern, und es wurde betont, dass die Türkei verpflichtet ist, diese rechtlich einzuhalten verbindliche Entscheidungen.

In Osman Kavalas zweitem Antrag an den EGMR durch seine Rechtsvertreter werden folgende Beschwerden geäußert:

  • Die seit dem 10. Dezember 2019 andauernde Inhaftierung von Osman Kavala ist insgesamt rechtswidrig.
  • Die örtlichen Gerichte überprüften die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung von Osman Kavala nicht umgehend
  • Das Recht von Osman Kavala auf ein faires Verfahren wurde schwerwiegend verletzt
  • Die Verurteilung von Osman Kavala gemäß Artikel 312 des türkischen Strafgesetzbuchs (Versuch, die Regierung zu stürzen) entspricht nicht dem Grundsatz der Vorhersehbarkeit
  • Die Festnahme, Strafverfolgung und Inhaftierung von Osman Kavala zielt darauf ab, ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen und zu bestrafen, und schränkt seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit erheblich ein.
  • Osman Kavala wurde aus politischen Gründen verhaftet, verurteilt und zu einer schweren lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dieser politische Zweck besteht darin, ihn zum Schweigen zu bringen und zu bestrafen.
  • Die übermäßig lange, willkürliche, politisch motivierte und rechtswidrige Inhaftierung einer unschuldigen Person und das Fehlen einer Möglichkeit, die gegen sie verhängte lebenslange Haftstrafe zu überprüfen, verstößt gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

DW/ET,JD

D.W.

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