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Der Gesetzentwurf zur Erleichterung des Übergangs zur deutschen Staatsbürgerschaft ist fertig

Die Bundesregierung plant, die Einbürgerung von Ausländern zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wurde berichtet, dass der vom Innenministerium erstellte Entwurf zur Genehmigung an die zuständigen Stellen der Bundesregierung übermittelt wurde.

Im Koalitionsvertrag der Regierung aus SPD, Grünen und FDP waren Reformen im Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen.

Deutsche Nachrichtenagentur dpa Nach den Nachrichten von müssen Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, mit der geplanten Gesetzesänderung ihre Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Damit wird Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, der Weg zur Doppelbürgerschaft geebnet.

Die Anforderungen an die Deutschkenntnisse werden gelockert

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die für den Übergang in die deutsche Staatsbürgerschaft erforderliche Regel der Deutschkenntnisse gelockert wird. Demnach sollen Einbürgerungswillige leichter Deutschkenntnisse nachweisen können und der Einbürgerungstest für über 67-Jährige abgeschafft werden. Auf diese Weise wird die Einbürgerung der sogenannten „Gastarbeiter“-Generation erleichtert, die im ersten Jahr in Deutschland keine Möglichkeit hatte, Deutsch- und Harmonielehrekurse zu besuchen. Eins-zu-eins-Einrichtungen sollen für Personen über 67 Jahren gelten, die nicht mit einem Arbeitsmigrationsabkommen nach Deutschland gekommen sind.

In Ausnahmefällen hinsichtlich des deutschen Erfordernisses werden auch Einrichtungen für junge Ausländerinnen und Ausländer zur Verfügung gestellt. Wenn beispielsweise ein Angehöriger pflegebedürftig ist, kann es ausreichen, wenn sich die Person, die die Staatsbürgerschaft beantragt, im Alltag auf Deutsch verständigen kann.

Werden Sie für fünf Jahre in Deutschland lebender Staatsbürger

Mit dem Entwurf des Innenministeriums ist vorgesehen, dass Ausländern, die sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, das Recht auf Einbürgerung zuerkannt wird. Nach dem noch geltenden Recht wurde Ausländern, die sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, das Recht auf Einbürgerung zuerkannt. Dieser Zeitraum ist auf drei Jahre für diejenigen vorgesehen, die sich besonders bemüht haben, in ihrer Ausbildung oder im Beruf außergewöhnliche Leistungen zu erbringen, sich bereitwillig gesellschaftlich zu betätigen oder sehr gute Deutschkenntnisse zu besitzen.

Welche Änderungen sind in der Rechnung enthalten?

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„Optionsmodell“ wird entfernt

Mit der gesetzlichen Neuregelung ist vorgesehen, dass das „Optionsmodell“, das in Deutschland geborene Kinder von Ausländern zur Wahl zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes verpflichtet, abgeschafft wird. Nach dem noch geltenden Optionsmodell wird den Kindern von Ausländern das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft eingeräumt, allerdings mussten sich Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.

Außerdem soll die Aufenthaltsdauer eines Elternteils in Deutschland für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder von Ausländern von acht auf fünf Jahre verkürzt werden.

Wer kann kein deutscher Staatsbürger werden?

Nach dem Entwurf des Innenministeriums ist vorgesehen, dass das seit 2019 im Mittelpunkt der Einbürgerungsvoraussetzungen stehende Element „Annahme der deutschen Lebensweise“ aus dem Artikel gestrichen wird. Obwohl dieses Element aus dem Artikel entfernt wird, werden Praktiken im Gesetz bleiben, so dass Bürgerrechte nicht denen gewährt werden, „die gleichzeitig mit mehr als einem Ehepartner verheiratet sind, oder denen, die zeigen, dass sie die Gleichstellung nicht akzeptieren zwischen Männern und Frauen in der Verfassung festgelegt“.

DW, dpa/JD, CO

DW

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