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Der Konsum von Marihuana ist in Deutschland legal geworden

Der Gesetzentwurf, der den Konsum von Cannabis in Deutschland eingeschränkt legalisiert, wurde heute nach der Verabschiedung durch den Bundestag im vergangenen Februar den Landesvertretern im Ländertag zur Zustimmung vorgelegt.

Bei der Abstimmung wurde der von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorbereitete Gesetzentwurf angenommen. Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft.

Bei der Abstimmung im Bundestag im Februar wurde der Gesetzentwurf zur Erlaubnis des Marihuanakonsums mit den Stimmen der Regierungsparteien Sozialdemokraten (SPD), Grüne und Freie Demokraten angenommen. Bei der Abstimmung stimmten 407 Abgeordnete mit Ja, 226 Abgeordnete mit Nein, und auch Abgeordnete der oppositionellen Linkspartei unterstützten den Gesetzentwurf.

Die Verabschiedung von Vorschriften, die dafür sorgen, dass Marihuanakonsum kein Fehler mehr ist, ist ein wichtiger Meilenstein für diejenigen, die sich seit Jahren darum bemühen. Gegner der Legalisierung des Marihuanakonsums warnen davor, dass die neuen Regelungen dazu führen könnten, dass vor allem junge Menschen zu härteren Drogen greifen.

Was beinhaltet das Gesetz?

Mit dem neuen Artikel wird Marihuana von der Liste der verbotenen Artikel im Drogengesetz gestrichen, und Erwachsene dürfen es für den individuellen Bedarf in Töpfen bestimmter Größen anbauen und aufbewahren. Einzelpersonen können drei Pflanzen pflanzen und 25 Gramm Marihuana in ihrem eigenen Zuhause besitzen. Die Entscheidung, Cannabis in Deutschland zu verbieten, wurde vor etwa 40 Jahren getroffen.


Das Gesetz wurde von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorbereitet. Foto: Kay Nietfeld/dpa/picture Alliance

Laut Gesetz ist es ab dem 1. Juli erlaubt, Clubs für Massenanpflanzungen zu öffnen. Einzelpersonen können Marihuana kaufen, sofern es maximal 25 Gramm pro Tag sind, indem sie Mitglied dieser nichtkommerziellen Clubs werden. Die Mitgliederzahl der Clubs darf 500 Personen nicht überschreiten und den Mitgliedern werden nicht mehr als 25 Gramm Marihuana pro Tag oder 50 Gramm pro Monat verabreicht. Für die Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen wird diese Menge auf 30 Gramm pro Monat begrenzt und der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), das eine betäubende Wirkung hat, in dem an diese Altersgruppe verkauften Marihuana wird reduziert. Für Personen unter 18 Jahren bleibt das Kauf- und Konsumverbot für Marihuana bestehen.

Die Bewertungsfristen wurden verlängert

Die Fraktionen der Koalitionspartner hatten sich Ende November auf den Gesetzentwurf geeinigt, doch aufgrund der Kritik am Drogenschutz von Kindern und Jugendlichen wurden Studien initiiert, um diesbezüglich Verbesserungen herbeizuführen. Am November-Kompromiss wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen, wohl aber Änderungen bei der Kontrolle der Wirksamkeit des Gesetzes.

Während der erste Entwurf eine Prüfungsevaluierung vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorsah, wurde nun beschlossen, dass die Evaluierung sofort beginnen und schrittweise durchgeführt werden soll. Gemäß der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfs soll die erste Evaluierung in einem Jahr, die zweite Evaluierung am Ende des zweiten Jahres und die dritte Evaluierung am Ende des vierten Jahres erfolgen Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden die Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität evaluiert. Bei der Wertermittlung wird auch auf die Expertise des Bundespolizeiamtes (BKA) zurückgegriffen. Zuvor hatte das BKA den Gesetzentwurf kritisch gesehen.

Die Opposition reagiert

Es ist jedoch bekannt, dass es innerhalb der oppositionellen konservativen Christlichen Union (CDU/CSU) und der rechtsextremen AfD sowie innerhalb der SPD Gegner des Gesetzes gibt.

Die Regierung hingegen vertritt die These, dass die Legalisierung des Marihuanakonsums die Maßnahmen gegen Drogen verschärfen und es ermöglichen werde, aktiver gegen den Schwarzmarkt vorzugehen, indem Konsumenten vom Strafrahmen ausgeschlossen werden.

dpa,DW/TY,BÖ

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D.W.

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