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Der Oberste Gerichtshof wartet auf die Benachrichtigung über Atalays Freilassung

Rechtsanwalt Can Atalay, der von der Türkischen Personalpartei (TİP) zum Hatay-Abgeordneten gewählt wurde, konnte sein Amt nicht mit einem Eid im Generalrat der Großen Türkischen Nationalversammlung (TBMM) antreten. Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts wartet darauf, dass die Generalstaatsanwaltschaft, die über die Dokumente zur Freigabe verfügt, eine Mitteilung vorbereitet und an ihn sendet. Es wurde erwähnt, dass es bei der Reise mit acht Angeklagten einige Zeit dauern würde, bis die Generalstaatsanwaltschaft die Mitteilung an die Wohnung verschickt. Diese Situation wird die Haftdauer von Can Atalay verlängern.

Die Anwälte von Can Atalay beantragten bei der 3. Strafkammer des Kassationsgerichts die Freilassung. Doch nun gibt es keine Entscheidung des Ressorts.

Auf die Frage, warum er nicht freigelassen werden könne, rief die DW Türkisch Can Atalay an. Den erhaltenen Informationen zufolge befinden sich die Dokumente von Can Atalay derzeit nicht in der 3. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs. Daher diskutierte die Abteilung Atalays Antrag auf Freilassung nicht. Es wurde erfahren, dass sich das Dokument jetzt im Büro des Generalstaatsanwalts des Obersten Gerichtshofs befindet. Die Generalstaatsanwaltschaft ist nicht befugt, von Amts wegen eine Räumung vorzunehmen.

Atalays Anwalt: Die Generalstaatsanwaltschaft solle das Dokument übersenden

Zu diesem Zeitpunkt war jedoch umstritten, wer Can Atalays Freilassungsantrag prüfen würde. Einige Beamte der Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs sagen, dass das örtliche Gericht den Freilassungsantrag prüfen sollte. Einige Quellen des Obersten Gerichtshofs gaben jedoch an, dass die Generalstaatsanwaltschaft eine Benachrichtigung über den Fall vorbereiten und das Dokument an die 3. Strafkammer senden sollte. Es ist unklar, welchen Schritt die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs nun unternommen hat.

Der Anwalt von Can Atalay, Cihan İşler, erklärte, dass das örtliche Gericht den Räumungsantrag nicht bearbeiten könne und sagte: „Sie haben die Dokumente zurückgezogen. Die Generalstaatsanwaltschaft muss die Dokumente von Can Atalay trennen und an die Wohnung senden, und die Wohnung sollte sofort ausgestellt werden.“ eine Freilassungsentscheidung.“

Eminağaoğlu: Die Wohnung sollte aussehen

Der frühere Oberstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs, Ömer Faruk Eminağaoğlu, erklärte, dass das Büro des Kassationsgerichts den Freilassungsantrag bearbeiten sollte und sagte: „Das Büro des Oberstaatsanwalts sollte das Dokument mit seiner eigenen Stellungnahme an das Büro senden.“ Eminağoğlu erklärte, dass Atalay gemäß dem 14. Element der Verfassung von der gesetzgeberischen Immunität ausgenommen sei: „Wenn das Ministerium die Entscheidung genehmigt, ist das Buch geschlossen. Wenn es kaputt geht, kann er es freigeben.“

Abgeordnete genießen parlamentarische Immunität

Das 13. Oberste Strafgericht von Istanbul verurteilte Can Atalay am 25. Mai 2022 zu 18 Jahren Gefängnis mit der These des „versuchten Sturzes der Regierung“ in dem Fall, in dem acht Angeklagte vor Gericht standen, in deren Mitte Osman Kavala war. Die Entscheidung, die durch die Berufung bestätigt wurde, wurde im Berufungsverfahren dem Obersten Gerichtshof vorgelegt.


Am Dienstag kam es in vielen Städten der Türkei zu Bewegungen für die Freilassung von Can Atalay.Foto: ANKA

Gemäß Artikel 83 der Verfassung genießen die Abgeordneten parlamentarische Immunität. Allerdings gibt es zum gleichen Thema die Entscheidung, dass „die Situationen im 14. Element der Verfassung von dieser Entscheidung ausgenommen sind, sofern die Untersuchung vor der Wahl eingeleitet wurde“. Der Fehler des „Versuchs, die Regierung zu stürzen“, für den Can Atalay bestraft wurde, ist auch in der 14. Ausgabe enthalten.

Was sagt Punkt 14?

Artikel 14 der Verfassung: „Keines der in der Verfassung verankerten Rechte und Freiheiten darf in Form von Aktivitäten genutzt werden, die darauf abzielen, die unteilbare Integrität des Staates mit seinem Territorium und seiner Nation zu zerstören und die demokratische und säkulare Republik auf der Grundlage der Menschenrechte abzuschaffen.“ Es darf nicht in einer Weise ausgelegt werden, die es ermöglicht, eine Tätigkeit auszuüben, die auf die Zerstörung von Freiheiten und Freiheiten oder deren Beendigung in einer größeren Form als der in der Verfassung festgelegten Form abzielt. Die Sanktionen sind gegen diejenigen anzuwenden, die dagegen handeln diese Entscheidungen sind gesetzlich geregelt.“

AYM-Rechtsprechung: Räumung

An diesem Punkt kommt jedoch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts (AYM) ins Spiel. Am 4. Dezember 2013 entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Wahlrecht des damaligen CHP-Abgeordneten Mustafa Balbay verletzt worden sei. Nach dieser Entscheidung wurde Balbay freigelassen. In der Entscheidung, in der auf das Recht des Abgeordneten auf Wahl hingewiesen wurde, hieß es: „Während der Untersuchung der Inhaftierung eines Abgeordneten, der wegen eines Vergehens im Sinne des 14. Elements der Verfassung angeklagt wird, vorausgesetzt, dass die Untersuchung mit der bereits vor der Wahl begonnen wurde, darf nicht übersehen werden, dass diese Verteidigungsmaßnahme sein Recht, gewählt zu werden, funktionsunfähig machen könnte.“

Die folgenden Begriffe wurden in die Entscheidung aufgenommen:

„Da der Antragsteller nach seiner Wahl zum Abgeordneten nicht freigelassen wurde, konnte er in der Großen Nationalversammlung der Türkei keinen Eid leisten und seinen parlamentarischen Auftrag nicht tatsächlich erfüllen. Es ist klar, dass die Inhaftierung die Erfüllung dieses Auftrages behindert.“ stellt einen Eingriff in sein Recht dar, zum Abgeordneten gewählt zu werden, da es sein Recht auf politische Betätigung und Vertretung einschränkt.

Wie oben dargelegt, wurden die Anträge des Beschwerdeführers auf Freilassung nach seiner Wahl zum Stellvertreter von den zuständigen Gerichten abgelehnt. Als Ergebnis der Prüfung im vorherigen Titel wurde in den Entscheidungen über die Ablehnung der Entlassungsanträge des Beschwerdeführers nach seiner Wahl zum Stellvertreter entschieden, dass angesichts des öffentlichen Interesses an dem Beschwerdeführer keine angemessene Stabilität gewährleistet war Das Recht, gewählt und vertreten zu werden und das Verfahren während der Haft fortzusetzen, wurde daher gegen den siebten Absatz des 19. Artikels der Verfassung verstoßen (§ 94-119). Die unangemessene Inhaftierung des Beschwerdeführers hinderte ihn daran, sich an gesetzgeberischen Tätigkeiten zu beteiligen. Es kann nicht gesagt werden, dass dieser schwerwiegende Eingriff in das Recht des Antragstellers, gewählt zu werden und sich als Abgeordneter politisch zu betätigen, nicht den Erfordernissen einer geordneten und demokratischen Gesellschaftsordnung entspricht, wenn man die Dauer der Haft nach seiner Verhaftung berücksichtigt Mitglied des Parlaments.

DW

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