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Deutschland verzichtete darauf, das Wort „Rasse“ aus der Verfassung zu streichen

In Deutschland hat die Regierung den Plan aufgegeben, den Begriff „Rasse“ aus dem dritten Artikel der Verfassung zu streichen.

Im dritten Artikel des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seines Heimatlandes und seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner Religion oder seiner politischen Ansichten schikaniert und niemand privilegiert werden.“ Opfer ihrer Behinderung geworden sind.

Der Zentralrat der Juden erhob Einspruch

Es wird angegeben, dass die Einwände des Zentralausschusses der Juden und rechtliche Befürchtungen eine Rolle dabei gespielt haben, dass die Sozialdemokratische Partei (SPD), die Freie Demokratische Partei (FDP) und die Grünen, die in Deutschland die Koalitionsregierung bilden, den Plan zur Abschaffung des Judentums aufgegeben haben Wort „Rasse“ aus der Verfassung.

Ratsvorsitzender Josef Schuster lehnte die Streichung des Begriffs „Rasse“ ab und erklärte, er erinnere an die Verfolgung, Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, „insbesondere Juden“.

„Rassen“-Debatte

Der Begriff „Rasse“ in der Verfassung ist seit langem umstritten. Der Ausdruck wird seit langem kritisiert, weil er indirekt die Existenz verschiedener menschlicher Rassen impliziert. Die Koalitionspartner beschlossen, das Wort „Rasse“ im Koalitionsmemorandum zu ändern. Auch aus diesem Grund haben die Länder Saarland, Brandenburg und Thüringen diese Aussage aus ihren Landesverfassungen gestrichen.


Josef Schuster, Vorsitzender des Zentralrats der JudenFoto: Kay Nietfeld/dpa/picture Alliance

Angeblich suchten die Koalitionsparteien anstelle dieses Wortes nach einem anderen Wort, das „das gleiche Schutzniveau garantiert“, konnten aber keinen entsprechenden Ausdruck finden.

Rechtliche Bedenken

FDP-Rechtsanwältin Katrin Helling-Plahr sagte am Freitag, dass die gesellschaftlichen Debatten über Rassendiskriminierung und Gewalt in den letzten Jahren auch die Frage aufgeworfen hätten, inwieweit das Wort „Rasse“ in der Verfassung noch angemessen sei.

Helling-Plahr sagte: „Wer den Wortlaut der Verfassung ändern will, braucht auch eine Formulierung, die keine neuen Fragen aufwirft.“ In diesem Zusammenhang sagte er, dass es möglicherweise richtig sei, beim aktuellen Wortlaut zu bleiben, „es sei denn, es gibt …“ ist eine klare Formulierung, die allgemein akzeptiert wird.“

Die Opposition ist mit der Entscheidung zufrieden

Die oppositionellen CDU/CSU-Parteien begrüßten die Einigung der Koalitionspartner.

Rheinische Post Ansgar Heveling, Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärte gegenüber der Zeitung, er freue sich, dass „der gesunde Menschenverstand gesiegt“ habe. Auch CDU-Rechtsexperte Günter Krings betonte, dass der Versuch, die Verfassung aus ihrem historischen Kontext zu lösen, von Anfang an „schädlich und zum Scheitern verurteilt“ gewesen sei.

„Die Urheber der Verfassung haben diesen Satz bewusst in den Verfassungstext geschrieben, um einen scharfen Schlussstrich gegen die verbrecherische und menschenfeindliche Politik der Nationalsozialisten zu ziehen“, sagte Krings.

Die Linkspartei kritisierte

Kritik kam von der Linkspartei. Parteichefin Janine Wissler Rheinische PostIn seiner Erklärung gegenüber sagte er: „Das Konzept der Rasse ist diskriminierend und unwissenschaftlich“ und argumentierte, dass neben der Streichung dieses Wortes aus der Verfassung auch das dritte Element geändert werden sollte.

Wissler erklärte, dass das Wort „Rasse“ für viele Menschen eine verletzende Seite habe und dass der Begriff „rassistische Diskriminierung“ durch dieses Wort ersetzt werden könne.

AFP, KNA/SSB, Großbritannien

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D.W.

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