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Die deutsche Regierung verabschiedet ein Cannabis-Gesetz

In Deutschland hat die Bundesregierung den ersten Schritt zur Teillegalisierung von Cannabis unternommen. Der am Mittwoch in Berlin tagende Ministerrat verabschiedete den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der es Erwachsenen ermöglichen würde, Cannabis in begrenztem Umfang zu behalten und anzubauen.

SPD-Minister Lauterbach sagte, mit der Umsetzung des Gesetzesentwurfs werde es einen wertvollen Wandel in der deutschen Drogenpolitik geben. Lauterbach wies darauf hin, dass der Cannabiskonsum im Land trotz politischer Suche nach Analysen weiter zunehme, führte aus, dass es dadurch zu einer Zunahme von Drogenfehlern gekommen sei und betonte, dass auf dem Schwarzmarkt verkaufte Drogen aufgrund unkontrollierter Mischungen gefährlicher geworden seien. Der Minister sagte, dass diese Probleme mit einer „kontrollierten Legalisierung“ angegangen werden könnten.

Erlaubnis zum Anbau von Cannabispflanzen in Privathaushalten

Dem Entwurf zufolge dürfen Personen über 18 Jahren 25 Gramm Cannabis besitzen. Um Cannabis zu gewinnen, dürfen maximal drei Cannabispflanzen in den eigenen vier Wänden angebaut werden. Wer zu Hause Pflanzen für die Arzneimittelversorgung anbaut, kann Mitglied in zu diesem Zweck zu gründenden Vereinen oder Vereinen werden und bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat an die Mitglieder dieser Vereine oder Vereine verteilen. In diesen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, wird es den Mitgliedern auch gestattet sein, gemeinsam Drogen anzubauen und untereinander zu verteilen.

Für Personen unter 18 Jahren bleibt das Verbot des Besitzes und Konsums von Cannabis bestehen.

Gesundheitsminister Lauterbach kündigte an, dass es mehr Anstrengungen und Aufklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Drogen gebe.


Karl LauterbachFoto: Frederic Kern/Geisler-Photopress/picture Alliance

Insbesondere machte der Minister auf die Korruption im Gehirn von Menschen unter 25 Jahren aufgrund des Cannabiskonsums aufmerksam und erklärte, er wolle sicherstellen, dass solche Informationen in der Gesellschaft weit verbreitet werden.

Damit der Entwurf Gesetz wird und in Kraft treten kann, muss er zunächst vom Bundestag und anschließend von der Landesversammlung genehmigt werden.

Lauterbach erklärte außerdem, dass er noch in diesem Jahr einen weiteren Gesetzentwurf zur Regulierung des Arzneimittelverkaufs veröffentlichen werde. Bisher ist zu dem Entwurf, über den diskutiert wird, im Detail bekannt, dass auch in diesen Pilotregionen für den Verkauf von Cannabis in kontrollierter Form ermittelt und erprobt werden sollen. In Deutschland kündigte die Koalitionsregierung zunächst an, den bundesweiten Verkauf von Cannabis zu erlauben.

Reaktion der Opposition

Die Opposition gegen die vom Ministerrat verabschiedete Cannabis-Verordnung reagierte.

Der bayerische Clustervorsitzende der CSU, Alexander Dobrindt, nannte es „absolut unverantwortlich“, dass der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis im Kabinett verabschiedet wurde.

Dobrindt bezeichnete den Gesetzentwurf als „einen Angriff auf den Jugend- und Gesundheitsschutz in Deutschland“ und sagte: „Vielleicht hat noch keine Regierung die Warnungen fast aller Experten aus Medizin, Polizei und Justiz zu einem so sensiblen Thema so arrogant ignoriert.“

Dobrindt warnte, dass der Gesetzentwurf zu mehr Drogenkonsum, mehr Sucht und mehr Stunden für die Sicherheitsbehörden, insbesondere bei der Jugend, führen würde. Es zeigt, dass er verloren war.“

Die Polizei ist mit der Gesetzesvorlage unzufrieden

Polizei und Zollgewerkschaften kritisierten ebenfalls scharf die Entscheidung des Kabinetts, das Rätsel teilweise aus dem Irrtum zu lösen. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagte am Mittwoch, der Gesetzentwurf werde „ein bürokratisches Ungeheuer ersten Ranges schaffen, das aufgrund seiner extremen Komplexität zu Kontrollverlust führen wird“. Wendt sagte: „Man kann nicht sagen, dass Polizei und Justiz wie vorgesehen entlastet wurden.“

epd,AFP / TY,ET

DW

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