Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass in den Fällen, die von einer Gruppe von Richtern und Staatsanwälten angestrengt wurden, die nach dem Putschversuch vom 15. Juli mit einem Gesetzesdekret (KHK) aus der Mission entlassen wurden, Rechtsverletzungen aufgetreten sind.
Bei der Bekanntgabe seiner Entscheidung über die Fälle, die von insgesamt 427 Richtern und Staatsanwälten, darunter ehemalige Mitglieder des Kassationsgerichtshofs und des Staatsrats, auf der Grundlage von Haft- und Haftverfahren angestrengt wurden, entschied der EGMR, dass die „Freiheit und Sicherheit der Kläger“. „Rechte wurden verletzt.
In der mit Gründen versehenen Entscheidung wurde festgestellt, dass Richter und Staatsanwälte außer in Fällen von flagrante delicto mit einer gesetzlich festgelegten besonderen Methode aus der Mission entfernt werden könnten und diese Methode bei den Klägern nicht angewandt wurde.
Ankaras These wurde nicht akzeptiert
Die klagenden Richter und Staatsanwälte wurden mit dem Erlass des Gesetzes Nr. 667 über die im Rahmen der nach dem Putschversuch verkündeten Großen Verfassung ergriffenen Maßnahmen mit der Begründung entlassen, sie seien Mitglieder der „FETÖ/PDY“. Die These der türkischen Regierung, dass die entlassenen Richter und Staatsanwälte „mit einer Organisation verbunden“ seien, wurde vom EGMR nicht akzeptiert.
Der EGMR entschied, dass eine Verletzung des ersten Absatzes des fünften Elements der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag, der sich auf das Recht auf Freiheit und Sicherheit bezieht, und beschloss, jedem der Kläger 5.000 Euro zu zahlen immaterielle Schäden und Gerichtskosten. Dem Urteil zufolge wird Ankara den Klägern insgesamt 2 Millionen 135 Tausend Euro Entschädigung zahlen.
Auf der Tagesordnung des EGMR stehen etwa 5.000 weitere Klagen gegen Beamte, die nach dem Putschversuch aus ihren Diensten entlassen wurden. Etwa 1.200 davon sind Fälle, die von Richtern und Staatsanwälten eingereicht werden.
Kayhan Karaca / Straßburg
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