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Die Regierung wird die Gasrechnungen in Deutschland im Dezember bezahlen

Der Gesetzentwurf, der vorsieht, dass die Bundesregierung die Dezemberzahlungen der Gasverbraucher in Deutschland übernimmt, wurde heute vom Ministerrat verabschiedet. Der Gesetzentwurf soll Haushalte und kleine Unternehmen angesichts steigender Gaspreise in Deutschland entlasten.

Ministerpräsident Olaf Scholz teilte nach der Ministerratssitzung auf Twitter mit: „Soforthilfe kommt! Gaskunden müssen im Dezember nicht zahlen. Die Kosten dafür trägt der Bund Schritt, um die Strompreise heute zu drosseln.“

Für diesen Schritt ist ein Budget von 8,9 Milliarden Euro vorgesehen, das rund 20 Millionen Gasverbraucher abdeckt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regierung dieses Geld an Unternehmen überweist, die Gas liefern. Das betreffende Budget wird aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds gedeckt, der am 21. Oktober vom Bundestag gebilligt wurde.

Auch Mieter profitieren von einer Einmalzahlung

Neben der Miete zahlen Mieter in Deutschland häufig Nebenkosten wie Kraftstoff, Wasser und Müll im Voraus. Die Ausgaben der Mieter wie Kraftstoff und Wasser werden am Ende des Jahres berechnet und die Mieter müssen entweder mehr Geld zahlen oder die Überzahlung wird zurückerstattet. Laut Rechnung ist vorgesehen, dass die Mieter das Gasgeld im Dezember zahlen, es aber mit dem später vorzunehmenden Ausgleich von den Eigentümern zurückerhalten. In den neu abzuschließenden Mietverträgen ist vorgesehen, dass die Mieter für den Monat Dezember von der Vorauszahlung befreit werden.

Die zweite Stufe tritt im März in Kraft.

Die staatliche Übernahme der Gasgelder im Dezember ist der erste Schritt der Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Verbraucher angesichts steigender Strompreise. Ab März soll die zweite Phase dieser Maßnahmen in Kraft treten. Demnach ist eine Gasobergrenze von bis zu 80 Prozent des durchschnittlichen Gasverbrauchs in Haushalten und Arbeitsstätten von 12 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Der Preis des verbleibenden Gasverbrauchs wird über dem gewöhnlichen Marktpreis berechnet. Derzeit liegt der durchschnittliche Gaspreis pro Kilowattstunde bei 20 Cent.

Für die Industrie ist geplant, den Bremsmechanismus ab Januar in den Gaspreisen umzusetzen.

Der vom Ministerrat angenommene Gesetzentwurf kommt am 10. und 11. November auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Nach der Verabschiedung durch das Repräsentantenhaus muss der Gesetzentwurf auch vom Repräsentantenhaus des Bundesstaates gebilligt werden, um in Kraft zu treten.

Reuters,dpa,AFP / JD,ET

DW

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