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EU-Gerichtshof entscheidet über Staatsbürgerschaft für Türken

Der Europäische Gerichtshof, die höchste Justizbehörde innerhalb der Europäischen Union (EU), gab seine Entscheidung im Fall von fünf Türken aus Deutschland bekannt.

Fünf Personen, die aus der Türkei nach Deutschland eingewandert waren und im Bundesland Nordrhein-Westfalen lebten, erwarben 1999 die deutsche Staatsbürgerschaft und verzichteten nach deutschem Recht auf die türkische Staatsbürgerschaft. Fünf Türken, die nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erneut einen Antrag auf Erlangung der türkischen Staatsangehörigkeit stellten, verloren daher automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit und beschritten anschließend den Rechtsweg.

Das deutsche Gericht verwies die Angelegenheit zur Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof, da die Kläger neben ihrer deutschen Staatsbürgerschaft auch ihre Unionsbürgerrechte wie Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb der EU verloren hatten.

„Das Gesetz in Deutschland verstößt nicht gegen EU-Recht“

Das Gericht stellte fest, dass eine Person, die freiwillig die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Mitgliedstaats erwirbt, ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann und dass die Regelung im deutschen Recht nicht im Widerspruch zum EU-Recht steht. Das Gericht in Luxemburg betonte, dass zu berücksichtigen sei, dass in diesem Fall auch die Unionsbürgerrechte verloren gingen.

Unter Hinweis darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten die Bedingungen für die Staatsbürgerschaft selbst festlegen können, entschieden die Richter des Gerichtshofs, dass „es für einen Staat legal ist, eine auf besonderer Loyalität und Loyalität basierende Verbindung zwischen ihm und seinen Bürgern aufrechterhalten zu wollen.“ Andererseits betonten die Richter auch, dass Einzelpersonen die Möglichkeit haben sollten, vor Gericht zu klären, ob der Verlust der Unionsbürgerschaft für sie unverhältnismäßige Folgen nach sich zieht.

Deutschland hat der doppelten Staatsbürgerschaft grünes Licht gegeben

Da sich die Koalitionsregierung in Deutschland darauf vorbereitet, neue Regelungen in Kraft zu setzen, die die Hindernisse für die doppelte Staatsbürgerschaft beseitigen, wird die Gerichtsentscheidung voraussichtlich keine nennenswerten Auswirkungen auf die Türken haben. Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz tritt Ende Juni in Kraft.

Bisher war eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nur in Ausnahmefällen zulässig und wer die türkische Staatsangehörigkeit erlangte, verlor automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit. Mit der neuen Regelung müssen deutsche Staatsbürger, die in eine andere Staatsbürgerschaft wechseln wollen, keine Genehmigung von deutschen Behörden einholen und verlieren ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht. Ebenso muss ein Türke, der die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte, nicht auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichten.

dpa / BK,ET

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D.W.

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