Sivas-Massaker und Gerichtsprozess
Das Verfassungsgericht (AYM) prüfte den Einzelantrag gegen die Abweisung des Verfahrens gegen acht Angeklagte, darunter Cafer Erçakmak, im Zusammenhang mit dem Massaker von Sivas mit der Begründung, dass die Verjährung verjährt sei. Das Massaker ereignete sich, als am 2. Juli 1993 das Madımak-Hotel niedergebrannt wurde und 35 Menschen getötet wurden. Im Hauptprozess wurden 33 Personen zunächst zur Todesstrafe verurteilt und anschließend in eine verschärfte lebenslange Haftstrafe umgewandelt.
Der Fall, der in Ankara stattfand und an dem acht Angeklagte, darunter Cafer Erçakmak, beteiligt waren, wurde 2012 aufgrund der Verjährungsfrist eingestellt. Der vom Obersten Gerichtshof genehmigte Einzelantrag zu dem vom Obersten Gerichtshof genehmigten Fall wurde vom Verfassungsgericht zehn Jahre lang nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Schließlich wird ein zusätzlicher Bericht für den Einzelantrag zum Sivas-Massaker erstellt und das Gericht hat beschlossen, sich zu einem noch festzulegenden neuen Termin zu treffen.
Aktueller Fall und Verjährungsfrist
Das letzte Verfahren gegen drei Angeklagte im Zusammenhang mit dem Massaker von Sivas wurde am 14. September 2023 mit der Begründung eingestellt, dass die 30-jährige Verjährungsfrist abgelaufen sei. Die Anwälte des Falles erhoben Einspruch gegen die Entscheidung und argumentierten, dass es keine Verjährungsfrist für Verbrechen gegen die Menschlichkeit geben könne. Darüber hinaus hob Präsident Recep Tayyip Erdoğan die Strafen gegen Hayrettin Gül und Ahmet Turan Kılıç, die sich im Gefängnis befanden, mit der Begründung „anhaltender Krankheit“ auf.
Sie können weiterhin detaillierte Informationen und Entwicklungen verfolgen.