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Die Staatshilfen für rechtsextreme Parteien in Deutschland werden gekürzt

Während in Deutschland weiterhin über ein Verbot der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) diskutiert wird, sorgt die heute verkündete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (AYM) für viele andere rechte Parteien für Aufsehen.

Das Verfassungsgericht entschied, dass die Staatskassenunterstützung für die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ für sechs Jahre eingestellt werden sollte und ihr damit die Steuer- und Spendenprivilegien entzogen würden, die politische Parteien genießen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Partei, die früher als Nationaldemokratische Partei (NPD) bekannt war, die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehne und sich in einer Struktur befinde, die auf eine Schwächung und Zerstörung der verfassungsmäßigen Ordnung abzielt.

Die rechtsextreme NPD, deren Verbotsversuch zweimal scheiterte, beschloss 2023, ihren Namen in „Die Heimat“ zu ändern. Der Versuch, die NPD zu verbieten, wurde 2003 vom Verfassungsgericht abgewiesen und im Fall 2017 entschieden, dass die Partei „trotz ihrer verfassungsfeindlichen Merkmale nicht über die politische Bedeutung verfügt, die eine konkrete Gefahr für die NPD darstellen könnte.“ demokratisches Grundsystem.“

In seiner heute verkündeten Entscheidung zu „Die Heimat“ stellte das Verfassungsgericht fest, dass es – anders als im Fall der Parteiauflösung – nicht darauf ankomme, ob die betreffende Partei das Potenzial habe, verfassungswidrige Ziele im Sinne einer Streichung von Staatshilfen zu erreichen, und hat darauf hingewiesen Am verfassungswidrigen Vorgehen der Partei hat sich nach der Namensänderung nichts geändert.


BundesverfassungsgerichtFoto: Uli Deck/dpa/picture Alliance

Zum ersten Mal wird einer Partei die Staatshilfe entzogen

Die Entscheidung, die Staatshilfen für die NPD-Nachfolgeorganisation „Die Heimat“ zu kürzen, ist eine Premiere. Nachdem der zweite Versuch, die NPD zu verbieten, erfolglos blieb, wurde 2017 eine Verfassungsänderung vorgenommen, die die vorübergehende Einstellung der öffentlichen Finanzierung verfassungswidriger Parteien vorsah. Der Antrag beim Verfassungsgerichtshof gegen die Partei Die Heimat wurde 2019 vom Bundestag, dem Abgeordnetenhaus und der damaligen Bundesregierung gestellt.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Partei Die Heimat wurde aufgrund der neuen Debatten um die rechtspopulistische AfD mit Spannung erwartet. Vorschläge, die AfD zu schließen oder ihr die Staatshilfe zu entziehen, die laut jüngsten Meinungsumfragen nach der größten Oppositionspartei, der Christlich Demokratischen Union (CDU), zur zweitgrößten politischen Kraft des Landes geworden ist, haben zu heftigen Debatten geführt.

Innenminister: Wir haben jetzt ein anderes Fahrzeug

In einer Erklärung nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts erklärte Innenministerin Nancy Faeser, dass sie die Entscheidung begrüße und sagte: „Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts ist ein klares Signal: Unser demokratischer Staat finanziert nicht die Feinde der Verfassung.“ Faeser von der SPD wies darauf hin, dass vor möglichen künftigen Verfahren große verfassungsrechtliche Probleme stünden und sagte: „Jetzt steht uns jedoch ein weiteres Instrument zur Verfügung, um unsere Demokratie zu schützen.“


Innenministerin Nancy FaeserFoto: Jens Krick/Flashpic/picture Alliance

Auch Grünen-Co-Fraktionsvorsitzender Omid Nouripour wertete: „Wer unser libertäres demokratisches Grundsystem untergräbt, kann nicht auch Geld vom Staat bekommen. Das gilt für jede Partei.“ Zu den Diskussionen um die AfD wies Nouripour darauf hin, dass das Verfassungsgericht zunächst entscheiden müsse, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Partei handele, um die Staatshilfen zu kappen.

Auch FDP-Fraktionsvorsitzender Christian Lindner forderte die AfD bei Diskussionen über den Abbau von Staatshilfen zur Zurückhaltung auf: „Wir sollten in der AfD-Frage genau prüfen, was verfassungsrechtlich notwendig und möglich ist.“ Ein Rivale.“ „Man sollte nicht den Eindruck erwecken, dass sie versuchen, sie zu besiegen“, warnte er.

AfD: Man sollte an andere Parteien denken, nicht an uns

Stephan Brandner, stellvertretender Vorsitzender der rechtspopulistischen AfD, erklärte, er sehe in der Entscheidung des Verfassungsgerichts nichts, was einen Anschlag gegen die eigene Partei stützen würde. Brandner sagte: „Statt der AfD sollten andere Parteien ins Rampenlicht gerückt werden. Zum Beispiel Parteien, die durch Corona-Maßnahmen die Verfassung mit Füßen treten …“

Die Linkspartei hingegen plädierte dafür, beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Kürzung der Staatshilfen für die AfD zu stellen. Die Linkspartei-Abgeordnete Clara Bünger forderte, den Antrag beim Verfassungsgerichtshof ernsthaft zu prüfen, um die Bewegungs- und Einflussmöglichkeiten der AfD deutlich einzuschränken.

AFP,dpa/BK,TY

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D.W.

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