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Doppelbürger können im Iran keine Abgeordneten werden

Durch eine Gesetzesänderung im Iran wurde Politikern mit einer zweiten Staatsbürgerschaft die Kandidatur für das Parlament verwehrt. Ebenso können Iraner mit ständigem Wohnsitz in einem anderen Land nicht im Parlament vertreten sein.

Nach Angaben der offiziellen Nachrichtenagentur IRNA hat das iranische Parlament am Sonntag den Artikel mit den entsprechenden Vorschriften verabschiedet.

Landesmedienberichten zufolge erfolgte die betreffende Gesetzesänderung „zur Vermeidung von Interessenkonflikten“. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Reaktion der internationalen Gemeinschaft möglicherweise auch zu der Gesetzesänderung, der kürzlich erfolgten Hinrichtung des ehemaligen iranischen Spitzenpolitikers Alirıza Akbari, der auch die britische Staatsbürgerschaft besitzt, geführt haben könnte. Akbar wurde der Spionage beschuldigt.

Während des Prozesses gegen Akbari hat auch die Frage zu Debatten geführt, ob die Iraner, die inmitten der iranischen Politiker auch die britische Staatsbürgerschaft besitzen, ihrem Land Loyalität zeigen werden.

Heute leben Millionen Iraner im Ausland. Nach der Islamischen Revolution 1979 wanderte ein wertvoller Teil der Menschen nach Europa, in die USA oder nach Kanada aus. Darüber hinaus sind in den Jahrzehnten seitdem viele Iraner aus Gründen der Arbeit, der Ausbildung oder wegen politischer Verfolgung ins Ausland gezogen.

Im Iran wurde 2020 ein Präzedenzfallgesetz verabschiedet, das vorsieht, dass nur iranische Staatsbürger bei Parlamentswahlen kandidieren können.

dpa/TY,BO

DW

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