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Entwurf eines Fachkräftearbeitsgesetzes in Deutschland abgeschlossen

In Deutschland hat die Bundesregierung den Entwurf des Fachkräftemigrationsgesetzes mit der Öffentlichkeit geteilt und in die Beratungen der Länder und relevanten Institutionen eingebracht.

Bundesinnenministerin Nancy Feaser und Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil gaben die Einzelheiten des Gesetzes bekannt, das Deutschland für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten attraktiver machen soll.


Hubertus HeilFoto: Britta Pedersen/dpa/Picture Alliance

Ziel des Gesetzes sei es, bürokratische Missstände zu beseitigen, erklärte Feaser, dass die Corona-Krise den Arbeitskräftemangel in vielen Bereichen vom Handwerk über die Industrie bis hin zum Gesundheitswesen verstärkt habe, betonte aber, dass der Fortbestand der deutschen Sozialmacht von der Reaktion abhänge Zu diesem Defizit sagte Heil: „Um diese Lücke zu schließen, zielen die internationalen Beziehungen auf neue und einfachere Wege für kluge Köpfe, nach Deutschland zu kommen, um im Wettbewerb zu arbeiten“, sagte er.

Punktesystem für Fachkräfte

Mit dem dazugehörigen Gesetzentwurf ist geplant, die Anwendung „Opportunitätskarte“ auf Basis eines Punktesystems umzusetzen, die es ermöglicht, für mindestens ein Jahr nach Deutschland zu kommen. Nach der vorgesehenen Systematik spielt neben Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter auch die Zugehörigkeit zu Deutschland eine Rolle. Auch wenn qualifizierte Arbeitskräfte keine in Deutschland gültigen Berufsausbildungsnachweise haben, reicht eine mindestens zweijährige Berufspraxis aus.

Die Neuregelung ist Teil der von der Koalitionsregierung angestrebten Reformen in den Artikeln Zuwanderung, Erwerbstätigkeit in Deutschland und Einbürgerung. Regelungen zur Anwerbung neuer Arbeitskräfte reichen bis hin zur Fachkräftemigrationsklausel, die auf Initiative der Vorgängerregierung im März 2020 in Kraft getreten ist. Die betreffende Regelung hat wegen der Corona-Pandemie nicht das gewünschte Ergebnis gebracht.

epd / SÖ,ET

DW

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