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Erste Verurteilung wegen Klimawandel durch den EGMR

Mit ihrer ersten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatten Klimaaktivisten Erfolg und forderten strengere Maßnahmen gegen den Klimawandel. Richter entschieden am Dienstag, dass der mangelnde Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Kläger verletzt.

Die Richter stellten fest, dass die Schweizer Behörden nicht rechtzeitig Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen und sich nicht angemessen mit dem Klimawandel und den Folgen dieses Wandels auseinandergesetzt hätten, insbesondere, dass sie keinen klaren Indikator für die Menge der CO2-Emissionen geschaffen hätten.

Viele Schweizerinnen haben vor dem Gericht im französischen Straßburg Klage wegen der negativen Auswirkungen der durch den Klimawandel verursachten Hitzewellen auf ihre Gesundheit eingereicht.

Das Gericht entschied außerdem, dass die Rechte auf Privat- und Familienleben sowie auf ein faires Verfahren Tausender älterer Klägerinnen verletzt wurden. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Klägerinnen wird der Fall auch „Climate Elders Case“ genannt. Frauen argumentieren, dass ältere Menschen sich nicht ausreichend vor dem Klimawandel schützen können und dass sie durch sehr heiße Wetterwellen besonders anfällig seien.

Obwohl diese Entscheidung, die aus dem ersten Klimafall stammt, der von der Großen Kammer des EGMR verhandelt wurde, zunächst nur für die Schweiz bindend ist, kann sie sich auch auf die Ergebnisse von Fällen auf internationaler Ebene auswirken. Denn die EMRK ist als Modul des Europäischen Rates auch für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Aus diesem Grund kann die Entscheidung einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass Klimabeschwerden nicht nur vor dem EGMR, sondern auch vor zahlreichen nationalen Gerichten eingereicht werden.


Greta Thunberg (links) trifft nach der Urteilsverkündung eine der Klägerinnen, Rosmarie Wydler-Walti. Foto: Christian Hartmann/REUTERS

Auch Thunberg beobachtete die Anhörung

Vor der mit Spannung erwarteten Entscheidung waren viele Menschen bei der Anhörung anwesend, darunter auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg.

Die Entscheidungen des Europäischen Rates sind für Länder wie die Türkei und das Vereinigte Königreich sowie für EU-Mitgliedstaaten bindend.

Der „Climate Elders Case“ begann unter der Führung von Greenpeace, einer Organisation, die von Schweizer Frauen im Ruhestand dominiert wird. Laut Greenpeace hat die Organisation schweizweit mehr als 2.500 Mitglieder mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren.


Die Klage der Jugendlichen wurde abgewiesen. Foto: Frederick Florin/AFP/Getty Images

junge Leute verloren

Am selben Tag verkündete das Gericht seine Entscheidung in zwei weiteren Fällen zum Thema Klimaschutz.

Die Klage eines französischen Bürgermeisters gegen Frankreich und einer portugiesischen Jugend gegen 32 europäische Länder, darunter die Türkei, wurde abgewiesen.

Während die Richter entschieden, dass der französische Politiker keinen Opferstatus habe und daher nicht besonders vom Klimawandel betroffen sei, lehnten sie den Antrag junger portugiesischer Klimabefürworter, darunter auch Kinder, mit der Begründung ab, sie hätten die innerstaatlichen Rechtsmittel nicht ausgeschöpft.

dpa/TY,BÖ

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D.W.

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