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Gericht: Die Waffenlizenzen der Kläger können widerrufen werden

In Deutschland entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass den Mitgliedern der idealistischen Bewegung der Waffenschein entzogen werden könne.

Das Gericht lehnte den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung von zwei Mitgliedern einer dem Deutsch-Demokratisch-Völkischen Türkischen Vereinsbund (ADÜTDF) angeschlossenen Vereinigung ab und verwies dabei auf die Berichte des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes und des Landesamtes Nordrhein-Westfalen des Ministeriums.

Das Gericht stellte fest, dass die nationalistische Bewegung in den Berichten als „rechtsextrem“ eingestuft und als „eine Struktur gegen das Verständnis der Mittelschicht, das friedliche Zusammenleben der Völker und das Verständnis für den Wert der deutschen Verfassung“ definiert wurde. Das Gericht stellte fest, dass die idealistische Ideologie weitgehend auf „Rassismus, Antisemitismus und Feindseligkeit gegenüber dem Christentum“ beruhte.

Unter Hinweis darauf, dass die ADÜTDF der größte Dachverband der nationalistischen Bewegung sei, der 160 Vereine mit insgesamt 7.000 Mitgliedern in Deutschland angehören, stellte das Gericht fest, dass „es genügend reale Anzeichen gibt, die einen Zusammenhang mit der Annahme herstellen, dass die nationalistische Bewegung verfassungswidrige Ziele verfolge“.

In der Gerichtsentscheidung wurde ausgeführt, dass „die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation ausreicht, um zu der Annahme zu gelangen, dass das Tragen einer Waffe nicht waffenrechtlich unbedenklich ist“, und zwar unter Bezugnahme auf die Entscheidungen aus den Jahren 2022 und 2023 zu den rechtsextremen Organisationen in Deutschland, und es wurde ausgeführt, dass es keiner weiteren Feststellung bedarf, ob die Person persönlich an verfassungswidrigen Aktivitäten beteiligt war.

Es wurde darauf hingewiesen, dass gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden könne.

DW / UK,ET

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