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Gesetz zur Erleichterung der Arbeitsmigration nach Deutschland verabschiedet Kabinett

In Deutschland hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf verabschiedet, der ausländischen Fachkräften den Weg nach Deutschland erleichtern soll, um die Fachkräftelücke auf dem Arbeitsmarkt schnell zu schließen, indem bürokratische Hürden vor der Arbeitsmigration beseitigt werden. Der am Mittwoch im Ministerrat beschlossene Gesetzentwurf soll Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver machen.

Im Rahmen des neuen Gesetzes wird die Gleichwertigkeit der im Inland erworbenen Berufsabschlüsse bzw. Zeugnisse von Zuzüglern erleichtert. Diejenigen, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, müssen ihre Berufsausbildung in einem Teil ihres Landes abgeschlossen und mindestens zwei Jahre in diesem Bereich gearbeitet haben. Diese Personen können nach ihrer Einreise nach Deutschland ihr Diplom bzw. ihre Zeugnisgleichwertigkeit erwerben.

Wer auf der Grundlage des Arbeitsmigrationsgesetzes nach Deutschland kommen möchte, erhält ein Dokument, das auf der Grundlage des Punktesystems als Opportunity Card definiert ist. Mit diesem Dokument, das ein Jahr gültig sein wird, wird es möglich sein, nach Deutschland zu kommen und einen Job zu suchen. Wer mit der Opportunity Card nach Deutschland kommt, kann in befristeten Arbeitsverhältnissen mit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um seinen Lebensunterhalt auf einem Minimum zu sichern, bis er einen seiner beruflichen Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz gefunden hat.

„Heute ist ein sehr schöner Tag für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagte SPD-Innenministerin Nancy Faeser auf der Pressekonferenz in Berlin. Faeser sagte: „Wir schaffen die notwendigen Voraussetzungen, um die Fachkräfte zu gewinnen, die unsere Wirtschaft seit Jahren dringend benötigt“, sagte Faeser.

Das vom Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgearbeitete Gesetz soll die Fachkräftemigration aus dem Ausland auf den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. So können deutsche Unternehmen, die lange Zeit Schwierigkeiten hatten, qualifiziertes Personal zu finden, leichter ausländische Fachkräfte einstellen. Nach den von den deutschen Behörden bekannt gegebenen Daten hat der Fachkräftemangel im Jahr 2022 eine Million 980 Tausend überschritten. In Deutschland mangelt es an qualifiziertem Personal in vielen Bereichen, darunter Alten- und Kinderbetreuung, Informatik, Handwerk, Mittelstand und Industrie.


Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (Linke) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser informierten über das neue Gesetz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Picture Alliance

Punktesystem und Opportunity Card werden angewendet

Der Gesetzentwurf sieht Erleichterungen in Bereichen wie Familiennachzug und Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie eine „Opportunity Card“-Beantragung nach dem Punktesystem vor. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Kontakt zu Deutschland stehen im Mittelfeld der Kriterien, die bei der Berechnung der Punktzahl berücksichtigt werden. Die „Opportunity Card“ bietet auch qualifizierten Personen, die nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, zu Probe- und Nebentätigkeiten zu arbeiten.

Außerdem wird es erleichtert, die Aufenthaltserlaubnis von Ausländern, die sich mit dem Ziel der Ausbildung in Deutschland aufhalten, in eine Arbeitserlaubnis umzuwandeln.

„Deutschland bekommt nach Jahren harter Arbeit endlich eine moderne Einwanderungsklausel mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild“, sagte Ann-Veruschka Jurisch, Abgeordnete des Koalitionspartners FDP.

Auch das Staatsangehörigkeitsrecht wird sich ändern

Andererseits steht ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz zusammen mit dem Gesetz zur Regelung der Arbeitsmigration in Deutschland auf der Agenda. Es ist geplant, denjenigen, die im Rahmen der Opportunity Card Beantragung nach Deutschland kommen, das Staatsbürgerschaftsrecht zu verleihen. „Es soll auch sichergestellt werden, dass auch gut integrierte und gut qualifizierte Menschen deutsche Staatsbürger sind“, sagte Innenminister Faeser, „Fachkräfteeinwanderung und zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht gehören zusammen.“

Die Staatsbürgerschaftsgesetznovelle, die Faeser zusammen mit dem Fachkräftegesetz umsetzen will, hat nun keine Zustimmung der FDP erhalten.

Nach dem von Faeser erarbeiteten Entwurf können auch Nicht-EU-Bürger Doppelbürger werden. Dies ist eine Situation, die Türken besonders beschäftigt. Denn nach geltendem Recht müssen Türken, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgeben. Die FDP hingegen erklärt, sie sei nicht grundsätzlich gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, befürwortet aber nicht die angestrebte Flexibilisierung der Einbürgerungsregeln.

Die FDP befürwortet zwar die Verkürzung der Grundaufenthaltsdauer in Deutschland auf fünf Jahre, dann aber immer noch acht Jahre, will aber bei der Einbürgerungssprache und den Voraussetzungen der Selbständigkeit keine Kompromisse eingehen.

DW,dpa,KNA/TY,BK

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