Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist der Ansicht, dass die notwendigen Voraussetzungen für ein Verbot der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegeben sind, die laut aktuellen Umfragen in Deutschland um bis zu 18 Prozent an Stimmen gewonnen hat Deuschland.
Die AfD verfolge ihre „rassistischen und rechtsextremen Ziele“ aktiv und systematisch, heißt es in einer Analyse des DIMR, das über die rechtliche Kompetenz verfügt, Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken.
In der Analyse wurde darauf hingewiesen, dass die AfD bestrebt sei, die Grenzen rassistischer, nationalistisch-ethnischer Aussprachen auch im öffentlichen und politischen Raum gewöhnungsbedürftig zu verändern, und hieß es dass die Partei generell versucht, die Garantien im 1. Element der Verfassung zu streichen.
Im ersten Satz des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Es ist die Pflicht aller staatlichen Stellen, sie zu achten und zu schützen.“
In der Analyse mit dem Titel „Warum sollte die AfD verboten werden? Empfehlungen an Staat und Politik“ heißt es: „Um die Menschenrechte und die unverzichtbaren Grundlagen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu verteidigen, sollte das Bewusstsein für die von der AfD ausgehende Gefahr geschärft werden.“ Sowohl von der Gesellschaft als auch vom Staat, und der Staat und die politischen Akteure sollten entsprechend handeln. ist von grundlegender Bedeutung.“
Die Analyse warnt zudem davor, dass die von der AfD ausgehende „Gefahr“ nur wirksam beseitigt werden kann, wenn andere Parteien auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene deutliche Distanz zur AfD wahren.
Das Institut befürwortet keine Parteischließung
Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, dass das Institut keinen Antrag auf ein Verbot der AfD befürworte, sondern dass es dem DIMR vielmehr darum gehe, „Lücken“ in gesellschaftlichen und generischen Debatten zu schließen.
„Wir empfehlen den antragsberechtigten Behörden, die Unterlagen stets so aufzubereiten, dass sie handlungsfähig sind“, fügte Cremer hinzu.
Das DIMR, eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution, wird aus dem Haushalt des Bundestages finanziert.
Unter welchen Voraussetzungen sind Parteien in Deutschland verboten?
In Deutschland gelten Parteien, ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger als verfassungswidrig, wenn sie geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu stören oder aufzuheben oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Darüber hinaus können die betreffenden Parteien nur dann als verfassungswidrig gelten, wenn sie aktiv kämpferisch und aggressiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen, deren Abschaffung die Partei anstrebt. Darüber hinaus müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Hoffnungen auf eine Abkehr der betroffenen Parteien von den verfolgten verfassungsfeindlichen Zielen völlig erschöpft sind.
Die AfD ist die erste Partei in Ostdeutschland
Den Ergebnissen einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage zufolge liegt hingegen die AfD in den neuen Bundesländern mit 32 Prozent auf dem ersten Platz. Die Christliche Einheitspartei (CDU) folgte der AfD mit 23 Prozent im Osten. Während die AfD im Westen der Umfrage zufolge 13 Prozent der Stimmen erhielt, belegte die CDU mit 30 Prozent den ersten und die Sozialdemokratische Partei (SPD) mit 19 Prozent den zweiten Platz. Die Grünen kamen im Westen auf 16 Prozent der Stimmen, im Osten auf 6 Prozent. Der Juniorpartner der Koalition, die Freie Demokratische Partei (FDP), wurde im Mai von sieben Prozent der Befragten im Westen und sechs Prozent der Befragten im Osten bevorzugt.
Auch die „Deutschlandtrend“-Umfrage der ARD ergab, dass die AfD ihre Stimmen in Deutschland im Vergleich zum Vormonat um zwei Punkte auf 18 Prozent steigerte.
dpa, Reuters/TY, JD
DW